VERBANDSGEMEINOEVERWALIUNG
HON T A B A U R
Im Namen der
Stadt Montabaur
Ergänzungsbiatt Nr. *
Datum
20.01.1994
Drucksache Nr. (gg(. Nachtragvermerk)
16/1994
Die Stadt hat sowohl in der Planungsphase für die Umgestaltung des Hotels als auch in den Jahren des Baustillstandes stets das Ansiedlungsinteresse für einen Hotelbetrieb zum Ausdruck gebracht. Aufgrund der fehlenden Investitionsbereitschaft im Hotelgewerbe ist davon auszugehen, daß das begonnene Bauvorhaben nicht zur Ausführung kommt.
Es kommt hinzu, daß die vorhandene Bausubstanz aufgrund von Nitterungseinflüssen u. dol. keinen statischen Anforderungen mehr genügt, so daß ein Abbruch unabdingbar ist.
Auch und gerade die Stadt hat ein nachhaltiges Interesse an der Beseitigung der Bausubstanz und damit den städtebaulichen Mißverhältnissen.
Der Planänderung liegt ein Antrag des künftigen Grundstückseigentümers und Investors zugrunde, auf dem Grundstück sechs Baukörper für eine Mehrfamilienhausbebauung unter Abbruch der vorhandenen Bausubstanz zu errichten.
Die umgebende Bebauung am Himmelfeld wird durch eine reine Nohnbebauung geprägt. Das bedeutet, daß sich die neuen Baukörper von der Art der baulichen Nutzung in das Baugebiet einfügen.
Es entspricht auch den städtebaulichen Zielen und ist ein besonderer städtebaulicher Belang, planungsrechtliche Voraussetzungen für die Deckung des ohne Zweifel in Montabaur gegebenen erhöhten Nohnbedarfs zu schaffen. Die Hohnbebauung an diesen Standort hat zudem den besonderen Vorteil, daß hierfür keine bisher unbebauten Flächen des Außenbereiches in Anspruch zu nehmen sind.
Die Nohnbebauung in den insgesamt sechs Baukörpern dient sicherlich auch der wirtschaftlichen Ausnutzbarkeit durch Eigentümer und Investor. Vorrangig ist jedoch das städtebauliche Interesse an der Beseitigung der Bauruine und dem städtebaulichen Belang auf Schaffung zusätzlichen Hohnraumes.
Durch besondere Textfestsetzungen zu Trauf- und Firsthöhe soll sichergestellt werden, daß sich die Baukörper auch in ihrer Höhe nicht überdimensional von der Umgebungsbebauung abheben. Dies gilt insbesondere für die im Plan dargestellten Gebäude E und F, für die eine max. 2-Geschossigkeit festgesetzt wird. Die übrigen Gebäude A bis D befinden sich in der Randlage des Baugebietes, so daß hierfür auch eine höhere Geschossigkeit vertretbar ist.
Die zu schaffenden Stellplätze werden in erster Linie in Tiefgaracren unteroe- bracht.
Zur besseren Veranschaulichung für Rat und Bürgerschaft ist ein Modell erstellt, das auch im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgestellt werden soll.
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Fortsetzung
Erglnzungsbtatt
Nr.

