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Die Gewerbesteuerumlage Ist unmittelbar von der Höhe des Gewerbesteueraufkommens abhängig. Der erwartete Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen führt daher zwangsläufig zu einer Senkung der Gewerbesteuerumlage.
Die Zuführung an den Vermögenshaushalt wird unter Zlff. 2.3 besonders angesprochen. Die Deckungsreserve von 36.000,-- DM wurde zur Deckung übet— und außerplanmäßiger Ausgaben !m Verwaltungshaushalt veranschlagt.
2.3 Zuführung zum Vermögenshaushalt
Zum Haushaltsausgleich gemäß § 22 GemHVO werden dem Vermögenshaushalt die Einnahmen zugeführt, die zur Deckung der Ausgaben !m Verwaltungshaushalt nicht benötigt werden. Der Betrag muß mindestens so hoch sein, daß daraus die ordentlichen Tilgungen und evtl. Kreditbeschaffungskosten aufgebracht werden können (Pfllchtzuführung).
Für 1983 ergibt sich folgende Berechnung:
292.500,-- DM 1 .400,— DM 30.000,— DM 7.700,— DM
256.200,— DM
Pfllchtzuführung /-v 256.000,-- DM
Ordentliche Tilgung
+ Zuweisungen für Tilgungen an die VG ./. Zuweisungen für Tilgungen vom Land . ./. Rückflüsse von Darlehen
Die Einnahmen der Stadt verringern sich um 699.860,-- DM, während der Ausgabenbedarf (ohne die Zuführung zum Vermögenshaushalt) sich um 66.330,-- DM vet— mindert. Um diesen Saldo von 633.530,-- DM vermindert sich folglich die Zuführung zum Vermögenshaushalt auf nunmehr 256.000,-- DM. Damit kann ln diesem Jahr nur noch die Pfllchtzuführung an den Vermögenshaushalt abgeführt werden.
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