Akte 
Sitzung 21. Dezember 1982
Entstehung
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Einsparungen in den verschiedensten Bereichen aufgefangen werden.

Der Anstieg bei den Erstattungen, Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten von insgesamt rund 60.000, DM beruht zu einem Großteil auf Mehrbelastungen durch die Sozialhilfeempfänger. Es handelt sich um Erstattungen an den Kreis bzw. die Verbandsgemeinde (25 %iger Anteil der Stadt für die Hilfe zum Lebensunterhalt in und außerhalb von Einrichtungen), die mit 395.000, DM (1982 = 360.000,-- DM) zu Buche schlagen. Zu erwähnen ist weiter der städt.

Anteil von 75.000,-- DM an den Betriebskosten für das Haus "Mons-Tabor".

Auch bei den Zuweisungen und Zuschüssen ergeben sich gegenüber 1982 nur un­bedeutende Änderungen. Hervorzuheben sind die Kosten für das kulturelle Programm der Stadt (100.000,-- DM), der Zuschuß an den Verein "Haus der Jugend Montabaur e.V." (74.450,-- DM), die Personalkostenanteile für die Kindergärten (1 45.000,.-- DM) und der städt. Anteil für das Hallen- und Freibad zum Ausgleich des Standort­vorteils (143.250,-- DM).

Nach Beendigung des "Höhenfluges" der Kapitalmarktzinsen ist unter Berücksichtigung der Neuverschuldung gegenüber 1 982 ein geringer Rückgang der Zinslast zu vet zeichnen. Durch Umschuldungen wird zudem versucht, günstige Kreditbedingungen zur Verminderungdes Zinsaufwandes zu nutzen. So sind im Vermögenshaushalt allein für Umschuldungsmaßnahmen 6,5 Mio. DM veranschlagt.

Zu den Umlagen zählen die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage sowie die Gewerbe­steuerumlage. Im Vergleich zum Vorjahr mindert sich der gesamte Umlagebedarf um rund 170.000,-- DM. Dennoch ist bezogen auf das Gesamtvolumen der Anteil der Um­lagen auf 51,73 v.H. gestiegen und macht damit deutlich mehr als die Hälfte aller Ausgaben des Verwaltungshaushalts aus. Die Veränderungen bei der Kreis- und Ver­bandsgemeindeumlage beruhen auf verminderten Umlagegrundlagen, die wiederum durch den Wegfall des "Eingemeindungszuschlages" bei den Schlüsselzuweisungen ent­scheidend beeinflußt werden. Ausgehend von einer Umlagegrundlage von 7.998.501,-- DM (1982 = 8.503.800,-- DM) beträgt die Kreisumlage bei einem unveränderten Umlage­satz von 26 v.H. 2.079.610,-- DM (1982 = 2.210.990,-- DM), verringert sich mithin um 131.280,-- DM. Die Verbandsgemeindeumlage erhöht sich von 32 v.H. auf 34 v.H.

Die Verringerung durch die niedrigere Umlagegrundlage und die Mehrbelastung durch die Erhöhung des Umlagesatzes halten sich die Waage. Für 1982 beträgt die Verbands­gemeindeumlage 2.71 9.490, DM (1 982 : 2 .721 . 220,-- DM).