^URGESELLSCHAFT FÜR KOMM UN A LBETREUUNG GMBH
Herrn. Löwenguth
zum Schreiben vom 15.12.1982
Blatt 2
an
Der Verkauf des Ladens an Sie kann, faHs Sie es wünschen, noch in diesem Jahr erfolgen. Die technischen Vorprüfungen bei uns sind abgeschiossen. Wir schlagen allerdings vor, ein Gespräch mit den beteiligten Planungsbüros im Laufe des kommenden Dienstags zu vereinbaren. FaHs Sie die geplante Nutzung "Steak-House" auch realisieren, so ist bei der Planung zu beachten:
Der Hauptzugang zu dem Laden erfolgt vom Bereich "Kino-Schmidt" aus. Diese Tür muß 1,00 m breit ausgebildet werden und als Hauptzugang gekennzeichnet sein.
Zum Innenhof hin muß ein Windfang angeordnet werden. Die Tür zum Innenhof hin kann, falls sie nicht der Hauptzugang ist, auch nach innen aufschla- gen. *Da zur Zeit eine geschlossene Schaufensterscheibe bereits eingebaut ist, müssen die Kosten der Veränderung dieser Schaufensteranlage durch Sie übernommen werden.
Es liegt ein Angebot der Firma FTF-Fassadentechnik von DM 5.366,37 vor.
Für die Gaststätte kann im Bereich des Rathauses kein geeigneter Abfallbeseitigungsraum oder -behälter zur Verfügung gestellt werden. Der Raum für Hausmüll wird dafür nicht geeignet sein. Daher müßte eine Zusage Ihres Pächters vorliegen, daß er den Abfall der Gaststätte und ggf. wo unterbringen kann. Davon wird die entsprechende Baugenehmigung abhängig sein.
Ihr Pächter muß sich verpflichten, die Abluftanlage entsprechend den Vorgaben des Büro Mertens auszulegen und die Anlage ständig in Betrieb zu halten, damit Beeinträchtigungen der benachbarten Nutzer nicht erfolgen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich zum Erwerb dieses Ladens und zur Einrichtung eines "Steak-Hauses" entschließen können, weil wir uns eine Belebung des E-rdgeschoßbereiches dadurch vorstellen können. Wir werden versuchen, Sie kurzfristig zu erreichen, um die Sache mit Ihnen nochmals erörtern.zu können. Falls Sie einen Erwerb des Ladens in diesem Jahr in Aussicht nehmen, so müßte Ihre entsprechende Absichtserklärung bis Dienstag, den 21.12.1982, vorliegen.
Zur Stromversorgung . vom Trafo in der Tiefgarage können nur 20 KW abgenommen werden.Es können für Sie Mehrkosten entstehe
Mit freundlichen Grüßen
GfK - Gesellschaft für Kommunalbetreuung GmbH
i.V.
Friedsam

