Akte 
Sitzung 21. Dezember 1982
Entstehung
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Punkt 1/4: Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf des Baublocks III auf dem Konrad-Adenauer-Platz - Anlage Nr. 2 -

Die Verwaltung informiert, daß neben dem Ing.-Büro Becker, Montabaur, der sich seit geraumer Zeit um den gesamten Baublock III bewerbe, nun drei Bewerber für jeweils einen Teil des Baublocks III aufgetreten sind.

Bürgermeister Mangels berichtet, dem Bewerber Becker sei bisher Präferenz eingeräumt worden. Allerdings habe es zu diesem Zeitpunkt auch keine anderen Bewerber gegeben. Nunmehr seien der Rechtsanwalt Günter Hol ly, das Ing.-Büro Intra und die Eheleute Schröder sowie Architekt Ritter an dem Gebäude interessiert.

Konkrete Verhandlungen seien mit den Bewerbern Holly, Intra und Schröder geführt worden. Der Verkauf des gesamten Baublocks an einen Bewerber biete sowohl Vor­teile als auch Nachteile.

Ein Vorteil sei, daß man nur einen Ansprechpartner habe. Der Nachteil bestehe in einem vergrößerten Risiko gegenüber einer Veräußerung an drei Bewerber. Hier sei das Risiko "gebündelt". Bei einer Veräußerung an Becker könne sich evtl, auch nachteilig auswirken, daß in dem Baublock III im Erdgeschoß ein Verbrauchermarkt installiert werden soll. Die beabsichtigten Nutzungszwecke der drei Bewerber würden den Charakter des Konrad-Adenauer-Platzes u. U. eher zuträglich sein.

Zur vorgelegten Planung erklärt Bürgermeister Mangels, die Bewerber Holly, Intra und Schröder hätten sich verpflichtet, die Festsetzungen des Bebauungsplanes einzuhalten und das Gebäude unter der Oberleitung von Prof. Deilmann zu errichten.

Die Planungen des Bewerbers Becker seien zum Teil nicht identisch mit den Fest­setzungen des Bebauungsplanes und den Planvorstellungen von Prof. Deilmann.

Dipl. Ing. Friedsam erklärt, Herr Becker habe ihr gegenüber erklärt, er sei bereit, wenn der Stadtrat sich für ihn entscheide, innerhalb eines Monates den Baublock III zu erwerben und die Bebauung innerhalb von 2 Jahren (Bauende) durchzuführen. Bedingung sei für ihn aber, daß das Büro Deilmann seine Vorstellungen hinsichtlich der Baumasse akzeptiere. Bei der äußeren Gestaltung sei er flexibel.

Die Unterschiede zwischen der Planung von Prof. Deilmann und der Planung Becker werden dem Stadtrat von Oberamtsrat Kaltenhäuser anhand von Plänen dargestellt.

Der Stadtrat diskutiert über die Vor- und Nachteile einer Veräußerung an Becker zum einen sowie an die Bewerber Holly, Intra und Schröder zum anderen.

Dabei spielen die planerischen Gesichtspunkte (Abweichungen der Planungen von Becker von den Planungen von Deilmann), die beabsichtigte Nutzung (Becker: Super­markt; die drei übrigen Bewerber: Geschäftshäuser bei Vermietung auch von Wohnungen) eine Rolle.

Die Verwaltung weist auch darauf hin, daß man gegenüber dem Bewerber Becker zwar keine rechtliche, wohl aber eine gewisse moralische Verpflichtung berücksichtigen müsse. Zum Planerischen wird insbesondere aufgeführt, daß eine geschlossene Wand an der Schmalseite entlang des Kinos Schmidt, wie in der Planung von Becker vorgesehen, das Bild des Konrad-Adenauer-Platzes beeinträchtigen würde. Dabei wird u.a. das Argument vorgetragen, auch wenn dort Fe5p/ter errichtet würden, ließe sich nach außen bei der beabsichtigten Nutzung (Supermarkt) das Bild einer geschlossenen Fläche (Werbeplakate) nicht vermeiden. Für unverzichtbar wird auch die von Prof. Deilmann vorgeschlagene Passage zum Steinweg gehalten. Dipl. Ing. Friedsam weist auf die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit für die drei Bewerber hin. Sie müsse diesen kurzfristig mitteilen, wie der Stadtrat entschieden habe.

Von daher könne dem Antrag von Ratsmitglied Schweizer, die Angelegenheit auf die Januarsitzung zu verschieben, nicht gefolgt werden. Es wird vereinbart, angesichts der fortgeschrittenen Zeit und der Terminierung der öffentlichen Sitzung auf 18.00 Uhr die Diskussion abzubrechen und nach der öffentlichen Sitzung darüber weiter zu beraten und zu entscheiden.

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