Akte 
Sitzung 21. Dezember 1982
Entstehung
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I. Nichtöffentliche Sitzung

Änderungen der Tagesordnung: keine

Punkt 1/1: Vorlage Nr. 354

Beratung und Beschlußfassung über den Rückkauf eines Baugrundstückes auf dem Himmelfeld durch den Hospitalfonds

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat beschließt den Rückkauf des Baugrundstückes Flur 39, Parzelle 232, von den Eheleuten Helga und Dr. Harald Zierul, Trompete 2, 5653 Leichlingen 1.

Das 749 qm große Grundstück wird zum Einstandspreis von 45,-- DM/qm = 33.705,-- DM zurückerworben. Außerdem werden die bereits entstandenen Beiträge und Hausan­schlußkosten von 4.829,31 DM erstattet.

Sämtliche Nebenkosten, die aus der Rückübertragung entstehen, gehen zu Lasten der Eheleute Zierul.

Die für die Rückübertragung erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan 1983 bei Haushaltsstelle 430.932 bereitzustellen.

Punkt 1/2: Vorlage Nr. 355

Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf eines städt. Baugrund­stückes im Baugebiet "Himmelfeld I, 2. Abschnitt"

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen:

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Baugrundstückes Flur 39

Nr. 124 an Herrn Walter Bitzer, 4 Square Copernic, 78150 Le Chesnay (Frankreich).

Der Kaufpreis für das 986 qm große Grundstück beträgt 45,-- DM pro qm, mithin = 44.370,-- DM. Außerdem müssen die von der Stadt bereits vorgelegten Beiträge , und Hausanschließungskosten und die Erschließungskosten von insgesamt 15.361,05 DM erstattet werden. Der Gesamtbetrag von 59.731,05 DM ist innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluß zahlbar. Die entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.

Der Verkauf erfolgt zu den für städtische Baugrundstücke allgemein üblichen Bedingungen (Bebauungsverpflichtung, Rückkaufrecht, Nachentschädigung usw.).

Punkt 1/3: Beratung und Beschlußfassung über den Verkauf des Ladenlokals Nr. 1

im Rathausneubau (an Löwenguth) - Anlage Nr. 1 -

Bürgermeister Mangels berichtet dem Stadtrat, daß die Bewerber Löwenguth und Andres ihr Interesse am Ladenlokal Nr. 1 aufgegeben haben. Eine Entscheidung steht mithin nicht an.

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