Akte 
Sitzung 25. November 1982
Entstehung
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VERBM0SCEMEtN0EVER'*'AL7U;<G -.Abt. 111/1 Az.:

Artlaye Nr. 1 zur Niederschrift

5430 Montabaur, i R

SACHS1ANDSBERICHT : zur Sitzung des

{ 1 Haupt- und Finanzausschusses* f 1 Bauausschusses j { _-Ausschusses

der

X_j stadt-

f i Verbandsgemeinde- L.J Ortsgemeinde-

Rates

am

25.11.1982

Montabaur

Betr '.'Beratung und Beschlußfassung über die Erteilung eines Planungsauftrages für die - Erstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Altstadt III"

c

§y4?v erhalt:

Gern. Beschluß des Stadtrates vom 29.1.1981 wurden für den Erweiterungsbereich "Altstadt I" und für das Gebiet "Altstadt III" durch Herrn Dipl.-Ing. Fetz . vorbereitende Untersuchungen nach §§ 3, 4 StBauFG durchgeführt. Herr Fetz hat diese Untersuchungen inzwischen abgeschlossen, der.Bericht hierzu liegt vor.

Obwohl für den Bereich "Altstadt III" die förmliche Festlegung als Sanierungs­gebiet gern. § 5 StBauFG noch nicht erfolgt und damit eine Anerkennung und Forderung -durch die Bezirksregierung Koblenz noch nicht gewährleistet ist, sollen nach einer Empf(hL ung des*Bau-, Haupt- und Finanzausschusses vom 8.11.1982 dennoch die planungsmäßigen Voraussetzungen für eine evtl. Anerkennung und Förderung geschaffen werden.

'Der Aufstellungsbeschluß gern. § 2 Abs. 1 BBauG wurde für den Erweiterungsbereiuh "Altstadt I" am 25.9.198o, für das Gebiet "Altstadt III" am 3o.8.1879 gefaßt.

Während sich Bau-, Haupt- und Finanzausschuß für eine Aufplanung des -Erweiterungs- --gebietes "Altstadt I" durch das Planuitpbüro Dr. Scholz, Osnabrück, ausgesprochen haben, ist der Planungsauftrag für "Altstadt III" noch nicht erteilt.

Nach einer Empfehlung des Bau-, Haupt- und Finanzausschusses sollte für "Altstadt III" ein Bebauungsplankonzept entwickelt werden, das in Teilbebauungspläne aufzugliedern ist und dessen Inhalt sich in den Außenbereichen auf eine Festlegung

Erdgeschoß = gewerbliche Nutzung Obergeschoß = Wohnraumnutzung.

bezieht. Für den Erweiterungsbereich "Altstadt I" soll ein weiterer Bebauungsplan aufgestellt werden. Dem Planer dieses Gebietes wird aufgegeben, bauliche Nutzung, Ausweisung von Grünflächen und den ruhenden Verkehr in die Planung einzubeziehen und entsprechende Alternativen aufzuzeigen. Nach Auffassung der Fachausschüsse sollte die Aufplanung der Gebiete getrennt durch.zwei Planer erfolgen. Beide Planer hätten eigenständige Planungen zu entwickeln mit einer ergänzenden Alternative, wobei Kenntnis zu nehmen sei vom Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung.

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