Akte 
Sitzung 21. September 1982
Entstehung
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Eine Rückfrage bei den benachbarten Verbandsgemeinde hat er­geben, daß in den Verbandsgemeinden Ransbach-Baumbach, Wirges und Selters bisher wegen der geschilderten Problematik die Kosten der Kinderspielplätze nicht abgerechnet wurden. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wirges hat bereits für die Orts­gemeinde Siershahn die Kosten für Kinderspielplätze aus den beitragsfähigen Anlagen in der Erschließungsbeitragssatzung herausgenommen; die aufsichtsbehördliche Genehmigung für diese Änderungssatzung wurde von der Kreisverwaltung erteilt.

In der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach werden die Kosten für Kinderspielplätze auf Anweisung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde in Absprache mit den Ortsgemeinden nicht umgelegt. Bei der nächsten Änderung der Erschließungsbeitrags­satzung der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach sollen die Kosten aus der Satzung herausgenommen werden.

In der Verbandsgemeindeverwaltung Selters werden ebenfalls in Absprache mit den Ortsgemeinden die Kosten für Kinderspiel­plätze nicht umgelegt, obwohl die Kosten der Kinderspiel­plätze zum erschließungsfähigen Aufwand gemäß der Erschließungs­beitragssatzung gehören.

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