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Eine Rückfrage bei den benachbarten Verbandsgemeinde hat ergeben, daß in den Verbandsgemeinden Ransbach-Baumbach, Wirges und Selters bisher wegen der geschilderten Problematik die Kosten der Kinderspielplätze nicht abgerechnet wurden. Die Verbandsgemeindeverwaltung Wirges hat bereits für die Ortsgemeinde Siershahn die Kosten für Kinderspielplätze aus den beitragsfähigen Anlagen in der Erschließungsbeitragssatzung herausgenommen; die aufsichtsbehördliche Genehmigung für diese Änderungssatzung wurde von der Kreisverwaltung erteilt.
In der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach werden die Kosten für Kinderspielplätze auf Anweisung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde in Absprache mit den Ortsgemeinden nicht umgelegt. Bei der nächsten Änderung der Erschließungsbeitragssatzung der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach sollen die Kosten aus der Satzung herausgenommen werden.
In der Verbandsgemeindeverwaltung Selters werden ebenfalls in Absprache mit den Ortsgemeinden die Kosten für Kinderspielplätze nicht umgelegt, obwohl die Kosten der Kinderspielplätze zum erschließungsfähigen Aufwand gemäß der Erschließungsbeitragssatzung gehören.
Im Aufträge:
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