Akte 
Sitzung 20. Juli 1982
Entstehung
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Es wird auf zusätzliche Risiken (Glatteisbildung, erhöhte Lärmbelästigung) hingewiesen.

Die Mehrheit des Stadtrates (13 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen) spricht sich für den Ausbau in Verbundsteinpflaster aus, wenn dadurch keine Mehrkosten entstehen.

Es wird folgendes Verhandlungsergebnis erzielt:

Der Ausbau der Weststraße soll in Verbundsteinpflaster erfolgen, wenn keine Mehrkosten entstehen. Das Verbundsteinpflaster soll nach Möglichkeit farblich unterschiedlich gestaltet werden, um eine "optische Bremse" einzubauen.

Etwa 8 m hinter der Einmündung der Weststraße in die Baumbacher Straße soll der erste Streifen mit rot-braunem Pflaster angelegt werden.

5. Grundstückspreise im Baugebiet "Alter Galgen"

Bürgermeister Mangels bittet die Frkationen um Mitteilung, in welchem Umfang von dem vom Stadtrat festgelegten Preis (11,-- DM/rrf) bei den Verhandlungen über die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes für den Bereich des Bebauungsplanes

Alter Galgen" abgewichen werden kann. Für die CDU-Fraktion erklärt Ratsmit­

glied Kram, man stimme einer Reduktion des Grundstückspreises auf 9,-- DM/nf zu.

Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt, seine Fraktion sei ebenfalls für die Re­duktion des Grundstückspreises auf 9,-- DM/nf , wäre aber auch bereit, äußersten­falls auf einen Grundstückspreis von 6,-- DM/nf herunterzugehen.

Oberamtsrat Merz verweist darauf, daß die Stadt im dortigen Bereich noch Grund­stücke ankaufen muß und bei einem Grundstückspreis von 6,-- DM/m? nicht ein­mal ihre Kosten für den Grunderwerb und die Erschließung des Gebietes (ge­meinsame Lösung mit der Ortsgemeinde Staudt) gedeckt würden.

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Im übrigen wird die Auffassung vertreten, daß der Grundstückspreis bei der Frage der Ansiedlung des Betriebes nicht die alles entscheidende Frage sei,

wesentlich gewichtiger seien die Erschließungskosten, die insgesamt auf rund 2.000.000,-- DM für den im Gespräch befindlichen Betrieb sein werden.

Bürgermeister Mangels erklärt, er halte einen Preis von 9,-- DM/nf als Ver­handlungsbasis für angemessen. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

6. Ratsmitglied Lorenz (FWG) weist darauf hin, daß bei Stattgabe des Bauantrages Löwenguth im Bereich des Sportplatzes der Joseph-Kehrein-Schule ein Baum gefällt werden müßte.

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Die Verwaltung erhält den Auftrag, den Sachverhalt zu prüfen. Sollten die

Angaben von Ratsmitglied Lorenz zutreffen und das Fällen des Baumes notwendig werden, soll die Zustimmung zum Bauantrag widerrufen werden.

5430 Montabaur, 9. August 198

Schriftführer: _

Ratsmitglied Kram:

Vorsitzender: _

Ratsmitglied Widne

Ratsmitgli