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a) Es darf keine Fremdwerbung auf der zu renovierenden Fläche erfolgen.
b) Die Eigentümer sind darauf hinzuweisen, daß durch diese Zuschußgewährung die Festsetzungen des Bebauungsplanes "Peterstor" (danach ist das Haus zum Abriß vorgesehen) nicht berührt werden.
Punkt 1/7: Ausbauart der Weststraße
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Die Verwaltung berichtet, ein Anlieger der Weststraße sie an sie herangetreten mit der Bitte, beim Ausbau der Weststraße nicht ausschließlich eine Bitumendecke aufzubringen, sondern durch farblich unterschiedlich gestaltetes Pflastermaterial eine "optische Bremse" einzubauen. Über den Sachverhalt wird kontrovers diskutiert.
Es wird vereinbart, die Diskussion nach der öffentlichen Sitzung fortzuführen.
5430 Montabaur, 9. August 1982
Schriftführer:
Ratsmitglied Kram;
RatsmitgliediSchweizer:
Vorsitzender:
./
Ratsmitglied Widner:
vom
82
VIII
g vom z. 1982 VIII

