Anlage Nr. 3 zur Niederschrift Entwurf'
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des Vereines "Haus der Jugend e.V." Montabaur
Präambel:
Für die Stadt Montabaur soll ein Angebot der offenen Jugendarbeit geschaffen werden. Unter Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen soll nach pädagogischen Gesichtspunkten ein "Haus der Jugend" betrieben werden. Die Teilnehmer der Gründungsversammlung haben beschlossen, einen Verein "Haus der Jugend e.V." in Montabaur auf der Grundlage der nachfolgenden Satzung zu gründen:
§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen "Haus der Jugend Montabaur e.V.".
(2) Der Sitz des Vereins ist Montabaur.
(3) Der Verein wird in das Vereinsregister in Montabaur eingetragen.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Gründung und endet mit dem 31.12.19
§ 2
Aufgaben und Ziele des Vereins
(1) Aufgabe des Vereins ist es, durch die Schaffung von Freizeitangeboten die individuelle, soziale und sittliche Entwicklung junger Menschen zu fördern. Ziel gruppe ist die nichtorganisierte Jugend im Bereich der Stadt Montabaur. Eine sinnvolle Zusammenarbeit mit anderen freien und öffentlichen Trägern außerschulischer Jugendbildung wird angestrebt.
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jng vom
i.1982
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zungvom 07.1982 I.-P. yiii

