Akte 
Sitzung 27. Mai 1982
Entstehung
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§ 1t) Haftung

Soweit der Eigentümer für die Erfüllung der in diesem Vertrag über- nommenen Verpflichtungen einen Architekten beauftragt, haftet er für dessen Verschulden wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB;. Er wird den Architekten über den Inhalt dieser Vereinbarung in Kenntnis setzen.

§ 16

Teilnic.htigkeit

Ist ein Teil dieses Vertrages nichtig, so wird dadurch nicht der ganze Vertrag nichtig. Eigentümer Stadt und Sanierungsträger werden dann ge­meinsam den nichtigen Teil in der Weise auslegen bzw. neu vereinbaren, wie es dem sachgerechten Verständnis entspricht und bei vorheriger Kenntnis der Nichtigkeit vereinbart worden wäre.

§ 17

Anpassung des Vertrages

Sollten bei Durchführung dieses Vertrages ergänzende Bestimmungen notwendig werden, so verpflichten sich die Vertragspartner, die er­forderlichen Ergänzungen schriftlich festzulegen.

§ 18

Form von Änderungen und Ergänzungen

Änderungen, Ergänzungen und der Rücktritt von diesem Vertrag sowie andere Vereinbarungen, die den Inhalt dieses Vertrages berühren, be­dürfen der Schriftform.

§ 19

Rechtsnatur, Streitigkeiten aus diesem Vertrag

Die Vertragsparteien gcnen davon aus, daß dieser Vertrag seiner Rechtsnatur nach ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist. Für Streitig­keiten aus dem Vertrag ist deshalb die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.

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Der Vertrag entbindet nicht von den Vurschrif'Len des Städtebau­förderungsgesetzes in der jeweilis gültigen Fassung. Das Recht der Stadt zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse bleibt unberührt.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Änderung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften die hiervon betroffenen Vertragsoestimmungen bis zum Zeitpunkt der Anerkennung der genauen Berechnung (.§ 10 Abs. 2) zu überprüfen.

Die Vertragspartner verpflichten sich, bei Änderung der Vertrags­grundlagen durch Verordnungen oder aufsichtsoehördliche Erlasse eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.

Ausfertigung des Vertrage s

Der Vertrag ist in drei Exemplaren ausgefertigt. Der Eigentümer, die Stadt und der Sanierungsträger erhalten je eine Ausfertigung.

Anlagenverzeichnis:

Von in § 2 aufgeführten Anlagen sind beigefügt:

1. Beurteilungskriterien

2. Mängelbericht des Architekten

3. Wohnflächenberechnung nach DIN 283

4. Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277

5. je 1 Satz Pläne

6. Kostenanschlag nach Einzelgewerken mit Vergleichsrechnung

7. Finanzierungsplan

8. Mietspiegel der Stadt Diez

9. beglaubigter Grundbuchauszug

10.Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege 11.Stellungnahme des Sanierungsträgers,