13
# +
§ 1t) Haftung
Soweit der Eigentümer für die Erfüllung der in diesem Vertrag über- nommenen Verpflichtungen einen Architekten beauftragt, haftet er für dessen Verschulden wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB;. Er wird den Architekten über den Inhalt dieser Vereinbarung in Kenntnis setzen.
§ 16
Teilnic.htigkeit
Ist ein Teil dieses Vertrages nichtig, so wird dadurch nicht der ganze Vertrag nichtig. Eigentümer Stadt und Sanierungsträger werden dann gemeinsam den nichtigen Teil in der Weise auslegen bzw. neu vereinbaren, wie es dem sachgerechten Verständnis entspricht und bei vorheriger Kenntnis der Nichtigkeit vereinbart worden wäre.
§ 17
Anpassung des Vertrages
Sollten bei Durchführung dieses Vertrages ergänzende Bestimmungen notwendig werden, so verpflichten sich die Vertragspartner, die erforderlichen Ergänzungen schriftlich festzulegen.
§ 18
Form von Änderungen und Ergänzungen
Änderungen, Ergänzungen und der Rücktritt von diesem Vertrag sowie andere Vereinbarungen, die den Inhalt dieses Vertrages berühren, bedürfen der Schriftform.
§ 19
Rechtsnatur, Streitigkeiten aus diesem Vertrag
Die Vertragsparteien gcnen davon aus, daß dieser Vertrag seiner Rechtsnatur nach ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag ist deshalb die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.
- 14
< <
j ^
Koo
3
i — t —
])— < CQ3 00
r
< OC. < - 1 —t r\3 O
CK <
ro o
—
co
r\j o
14
# *
- 14 -
Der Vertrag entbindet nicht von den Vurschrif'Len des Städtebauförderungsgesetzes in der jeweilis gültigen Fassung. Das Recht der Stadt zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse bleibt unberührt.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Änderung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften die hiervon betroffenen Vertragsoestimmungen bis zum Zeitpunkt der Anerkennung der genauen Berechnung (.§ 10 Abs. 2) zu überprüfen.
Die Vertragspartner verpflichten sich, bei Änderung der Vertragsgrundlagen durch Verordnungen oder aufsichtsoehördliche Erlasse eine entsprechende Anpassung vorzunehmen.
Ausfertigung des Vertrage s
Der Vertrag ist in drei Exemplaren ausgefertigt. Der Eigentümer, die Stadt und der Sanierungsträger erhalten je eine Ausfertigung.
Anlagenverzeichnis:
Von in § 2 aufgeführten Anlagen sind beigefügt:
1. Beurteilungskriterien
2. Mängelbericht des Architekten
3. Wohnflächenberechnung nach DIN 283
4. Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277
5. je 1 Satz Pläne
6. Kostenanschlag nach Einzelgewerken mit Vergleichsrechnung
7. Finanzierungsplan
8. Mietspiegel der Stadt Diez
9. beglaubigter Grundbuchauszug
10.Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege 11.Stellungnahme des Sanierungsträgers,

