tt. Öffenttiche Sitzung
Punkt ))/1: - Vortage Nr. 275 -
Beratung und Beschlußfassung über die Haushattssatzung und den Haushattsptan des Hospitatfonds für das Haushaitsjahr 1982
Der Stadtrat beschiießt mit 26 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat beschiießt aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungsgesetzes vom 22. 4. 1966 (GVBt. S. 95) i. d. F. des Landesgesetzes vom 17. 5. 1972 (GVBt. S. 179) i. V. m. den §§ 95 ff. der GemO für Rheiniand-Pfatz vom 14.12.1973 (GVBt. S. 419) fotgende Haushattssatzung:
§ 1
Der Haushattsptan für das Haushattsjahr 1982 wird im
Verwattungshaushatt
in der Einnahme auf 1 835 400,— DM
in der Ausgabe auf 1 835 400,— DM
Vermögenshaushatt
in der Einnahme auf 109 500,— DM
in der Ausgabe auf 109 500,— DM festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpftichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Punkt tt/2: Beratung und Beschtußfassung über die Genehmigung über- und
außerptanmäßiger Haushattsausgaben für die Haushattsjahre 1981/82
a) Vortage Nr. 276a - Genehmigung einer überptanmäßigen Ausgabe bei der HHSt. 881 .679 für 1981
Der Stadtrat beschiießt mit 26 Ja-Stimmen:
Der Rat stimmt der Leistung der erhebtichen überptanmäßigen Ausgabe für das Haushattsjahr 1981 bei der HHSt. 881 .679 (tnnere Verrechnungen - Haushatts- ansatz 28 500,— DM) in Höhe von 7 991,52 DM zu.
Die Deckung erfotgt durch Mehreinnahmen bei HHSt. 770.169 (tnnere Verrechnungen Bauhof).
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ng vom
.1982
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:ung vom ) 7.1982
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