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). Nichtöffenttiche Sitzung
Änderungen der Tagesordnung:
Bürgermeister Mangeis beantragt, im nichtöffenttichen Tei) der Sitzung zusätztich fotgende Punkte zu behandein:
Ais Funkt )/2 "Beratung und Beschiußfassung über einen Zuschußantrag des TuS Montabaur für eine Jugendfahrt nach Tonnerre",
ab Punkt )/3 "Beratung und Beschiußfassung über den Antrag des Motorradsport- Ciubs Montabaur auf Benutzung des Sportptatzes in Eigendorf",
ab Punkt i/4 "Genehmigung einer außerpianmäßigen Ausgabe für das Haushaitsjahr 1982 zur Mitfinanzierung der "Binrtsiand-Rundfahrt".
Der Stadtrat genehmigt durch einstimmigen Beschiuß die Aufnahme dieser Funkte in die Tagesordnung und bestätigt ihre Dringtichkeit.
Der bisherige Tagesordnungspunkt i/2 (Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen) wird TO.-P. )/5.
Punkt t/1: Beratung und Beschiußfassung über Grundstücksangeiegenheiten
a) Voriage Nr. 273 - Rückübertragung eines Baugrundstückes auf den Hospitatfonds
Der Stadtrat beschiießt mit 21 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat beschiießt den Rückkauf des Baugrundstückes Ftur 39, Parzeiie 259 von den Eheieuten Edgar und Ursuia Köth, Hotzbachstraße, 5419 Herschbach.
Das 1.121 qm große Grundstück wird zum Einstandspreis von 45,— DM/qm =
50 445,— DM zurückerworben. Außerdem werden den Eheieuten Köth die bereits entstandenen Beiträge und Hausanschiußkosten von 6.334,90 DM erstattet.
Sämtiiche Nebenkosten, die aus der Rückübertragung entstehen, gehen zu Lasten der Eheieute Köth.
Gteichzeitig wird die Leistung einer entsprechenden außerpianmäßigen Ausgabe bei HHSt. 430.932 beschiossen. Die Deckung erfoigt durch die beim Weiterverkauf des Grundstückes entstehenden Mehreinnahmen bei HHSt. 430.340.
hg vom ai 1982 . VIII
ng vom .1982
^.vm
ung vom 7.1982 -P. VIII,
b) Voriage Nr. 274 - Verkauf des Hauses "Kunoth" durch den Sanierungsträger - Antage 1 -
1 . Diskussion
1.1 Ratsmitgtied Schweizer (FWG) kritisiert, daß die Verwattung bereits im
September 1981 über das interesse der Frau Greiner am Erwerb des Grundstückes informiert war und auch Gespräche mit den Ratsmitgiiedem Widner (SPD) und Kram (CDU) geführt wurden, der Stadtrat insgesamt und die FWG-Fraktion nicht unterrichtet wurde. Die FWG-Fraktion sei gegen einen "freihändigen Verkauf" des Grundstückes an Frau Greiner. Vieimehr fordere sie, das Gebäude öffentiich auszuschreiben. Ratsmitgtied Schweizer verweist auf die Bestimmungen der Gemeindeordnung, wonach Vermögensgegenstände der Gemeinde nur zu ihrem voiien Wert verkauft werden dürfen.
III.
.1982
VIII
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