Anlage Nr. 4 zur Niederschrift
V E R E I N B A R U M 6
zwischen der Stadt Montabaur,
vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Dr. Possel-Miken, sowie der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung e. V..
vertreten durcn ihren 1. Vorsitzenden, Herrn Weißenfels
1 )
Anträge von politischen Parteien und Gruppen zur Nutzung des Soidatenneimes/Stadthalie für politische Veranstaltungen sind grundsätzlich dem Vorstand bzw. mindestens dem Vorsitzenden des gewählten Kuratoriums von dar Heimleitung zur Kenntnis zu geben und je nach Bedeutung der Veranstaltung vom Vorsitzenden, dem Vorstand des Kuratoriums oder ggf. vom Kuratorium zu entscheiden.
2 )
Es besteht zwischen der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung e. V. und der Stadt Montabaur Einvernehmen, daß "sonstige Dritte" im Sinne der Vorbemerkung Ziff. 3 der Kuratoriumssatzung vom 24.09.1901 auch politische Parteien und Gruppen sein können. Dadurch besteht für die politischen Parteien und Gruppen auch grundsätzlich ein Nutzungsrecht auf Mitbenutzung der Stadthalie nach Maßgabe des Vertrages vom 22.03.1377.
3)
Es besteht Einvernehmen zwischen der Stadt Montabaur und der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Soldentenbetreuung, daß hinsichtlich der Nutzung des Soldetenheimes/Stadthalle durch politische Pa rteieff un8Grupperf'3 ie in der Vorbemerkung Tlff. 2 . ^
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