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weil nicht alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag eingereicht worden seien. Insgesamt sei dies vom Architekten zu vertreten und nicht von der Stadt oder vom Sanierungsträger. Erschwerend komme hinzu, daß normalerweise derartige Zuschußanträge vor Baubeginn gestellt werden müßten. Dies sei im vorliegenden Fall unterblieben. Deshalb müßten nachträglich Bauabschnitte gebildet werden.
Dipl.-Ing. Friedsam erklärt weiterhin, die Eigentümerin des Hauses Kunoth habe ihr gegenüber erklärt, daß sie sich dagegen wehre, ständig unter Zeitdruck an der Renovierung des Hauses arbeiten zu müssen. In der Tat beinhalte der Grundstückskaufvertrag zwischen dem Sanierungsträger und der Eigentümerin des Grundstückes keine zeitlichen Vorgaben, bis wann das Haus renoviert sein müsse. Der Eigentümerin sei zuzugestehen, daß sie ständig an dem Haus arbeite. Mehr könne man von ihr aufgrund des Vertrages nicht verlangen.
3. Ratsmitglied Widner (SPD) stellt die Frage, ob seine Informationen zutreffen, daß Abwässer vom Himmelfeld im Bereich der Karl-Siebert-Straße in ein kleineres Rohr münden und bei starken Regenfällen ein Überlauf in den Gelbach stattfindet.
Oberamtsrat Kaltenhäuser teilt mit, es sei an dieser Stelle ein Überlaufbauwerk installiert wie an vielen anderen Stellen in der Stadt auch. Nur bei extrem starken Regenfällen trete der Überlauf in Aktion. Die Abwässer, die dann in den Gelbach fließen, seien extrem verdünnt und enthielten keine übermäßige Schadstoffkonzentration. Im übrigen werde das Problem dann gelöst, wenn die Eichendorffstraße ausgebaut werde. Nach dem Investitionsprogramm solle dies 1986 sein.
Ratsmitglied Widner (SPD) kündigt daraufhin an, er werde sich für einen bevorzugten Ausbau der Eichendorffstraße einsetzen. Der jetzige Zustand sei für ihn ein "umweltpolitischer Skandal".
4. Ratsmitglied Widner (SPD) bittet, die Verwaltung möge ihm schriftlich beantworten, ob das Schlachthaus Zühlke im Bereich des Steinweges voll an die Kanalisation angeschlossen sei.
Oberamtsrat Kaltenhäuser teilt mit, er könne die Frage nicht ad hoc beantworten.
Ratsmitglied Widner (SPD) erhält eine schriftliche Antwort.
5. Oberamtsrat Merz berichtet über die Zwangsversteigerung des Anwesens Bender.
In der Sitzung am 22.05.1984 habe der Haupt- und Finanzausschuß der Verwaltung den Auftrag erteilt, im Zwangsversteigerungsverfahren mitzubieten. Die Preisobergrenze für die von der Stadt ins Auge gefaßten Grundstücke sei damals
auf 6,50 DM/m^ festgelegt worden.
Im Zwangsversteigerungsverfahren sei die Verwaltung jedoch nicht zum Zuge gekommen, weil Angebote nur en bloc abgegeben werden konnten. Nachträglich seien aber zwei Grundstücke aus dem Versteigerungsverfahren des gesamten Grundbesitzes herausgenommen worden. Ein Grundstück sei inwzischen bereits versteigert. Das zweite Grundstück werde in der 43. Woche versteigert. Das Grundstück sei 1.270 m^ groß. Der Verkehrswert sei auf 44.500,-- DM (35,-- DM/m") festgelegt worden. Diese Preisvorstellung sei jedoch völlig irreal. Andererseits stelle sich jedoch die Frage, ob die vom Haupt- und Finanzausschuß festgesetzte Preisobergrenze (6,50 DM/rn^) noch angemessen sei. Oberamtsrat Merz weist darauf hin, daß in die Grundstückspreise im Bereich des "Alter Galgen" Bewegung geraten sei, seit dem die Ansiedlungsabsicht der Firma Aldi bekannt geworden sei. Die Stadt habe in dem nicht umgelegten Teil des Gewerbegebietes "Alter Galgen" bereits 10,-- DM/nf gezahlt. Um für etwas mehr Flexibilität zu sorgen, empfehle er, die Preisobergrenze auf 8,-- DM/m" anzuheben.
Der Stadtrat ist mit diesem Vorschlag einverstanden. Es erhebt sich kein Widerspruch dagegen.
ig vom .J984 P. JX
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