Akte 
Sitzung 18. Oktober 1984
Entstehung
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gliedern des Verwaltungsrates. Architekt Gerner, der ein anerkannter Fachmann für die Trockenlegung von Fachwerkfassaden sei, habe in dieser Angelegenheit ein schriftliches Gutachten erstellt. Bei der Verwaltung bestünden gewisse Zweifel an der Objektivität dieses Gutachtens, da man den Eindruck habe, als wolle sich dieser Gutachter nicht in Widerspruch zu früheren Aussagen setzen. Eine Garantie, daß es möglich sei, die Fassade des Hauses Steinebach trocken zu bekommen, könne Architekt Gerner nicht übernehmen. Der Verwaltungs­rat sei daher an und für sich - wie bereits früher beschlossen - für eine Verschieferung der Fassade. Man sei nicht bereit, weitere Mittel zu investieren, um das Fachwerk trocken zu bekommen. Das Risiko sei der Kirchengemeinde zu hoch. Andererseits sei der Stadt daran gelegen, daß keine Verschieferung erfolgt, da die Stadt Zuschüsse gegeben hat, um das Fachwerk freizulegen,und die Verschieferung den optischen Eindruck des Hauses verschlechtern würde.

Man sei mit dem Verwaltungsrat so verblieben, daß die Verwaltung einen Vor­schlag erarbeitet, der das Aufbringen einer Blendfassade (Fachwerkattrappe) zum Inhalt hat. Diese Blendfassade soll auf die jetzt vorhandene Fassade aufgebracht werden.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) bezieht sich auf Aussagen des Architekten Wild, der ihm gegenüber geäußert habe, es müsse Möglichkeiten geben, die Feuchtig­keit aus der Fachwerkfassade zu bringen.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, auch er sei der Auffassung, daß es Mittel dazu geben müsse. Ähnlich hätten sich auch andere Architekten geäußert. Allerdings sei kein Architekt bereit, eine Garantie dafür zu übernehmen, daß die von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgreich sind. Neben evtl, unter­laufenden Fehlern in der Planung und Bauausführung komme ein extrem ungünstiger Standort des Hauses Steinebach hinzu. Die Fachwerkfassade sei dem Westwind ausgeliefert. Hinzu komme, daß an dieser Stelle ein "Windkanal" sei.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) stellt die Frage, wer die Aufbringung der Blend­fassade bezahlen soll.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, dies sei Sache der Kirchengemeinde als Eigentümerin. Allerdings habe die Stadt ja bereits früher einen Zuschuß in Höhe von 10.000,-- DM in Aussicht gestellt, wenn die Fachwerkfassade erhalten bleibt.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) meint, dies könne möglicherweise für das Aufbringen einer Blendfassade nicht gelten.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken vertritt die Auffassung, ohne den Zuschuß der Stadt sei eine Verschieferung durch die Kirchengemeinde kaum zu vermeiden. Deshalb sei er der Auffassung, daß die Blendfassade ebenso von der Stadt bezuschußt werden solle wie die ursprünglich vorgesehenen Renovierungsmaß­nahmen. Optisch werde damit der gleiche Effekt erzielt.

2. Ratsmitglied Widner (SPD) erkundigt sich nach dem Stand der Bearbeitung des Zuschußantrages der Eigentümerin der Villa Sonnenschein. Er will wissen, wann der Zuschußantrag von der Sanierungsträgerin bei der Bezirksregierung Koblenz eingereicht worden ist, welcher Abteilung dieser Zuschußantrag zugeleitet wurde und ob inzwischen eine Rückantwort erfolgt sei.

ig vom .J984 P.tx

Dipl.-Ing. Friedsam als Vertreterin des Sanierungsträgers teilt mit, daß der Antrag von ihr am 22.05.1984 an die Bezirksregierung geleitet worden sei.

Der Antrag sei zurückgegeben worden, weil die Unterlagen unvollständig ge­wesen seien. Auch danach habe es Rückfragen der Bezirksregierung gegeben,

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