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4.9.1984
VEaSAr.CSGEHEIHOEVERMALTUNG
-Abt. 111/1rAz.: 610-13
5430 Mcntaoaur,
OffenLl iche/nichtöffent! iche Sitzunj
VORLAGE
für die Sitzung des Stadtrates
am 13.9.1984 _, Vorlage Mr. ^
für die Sitzung des __
am_, Vorlage Mr. _
5etr.: Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes
im Bereich der Bahnhof-/Allee-/Hohe Straße
1. Aufstellungsbeschluß gern. § 2 Abs.-l BBauG
2. Vergabe der Planungsarbeiten
^erichtarstattar: OARKaltenhäuser ' Sachbearteitende Abteilung: Bauamt
^ntra<r Der Stadtrat möge beschließen:
1. Für den Bereich, der umgrenzt wird: im Norden: von der Hohe Straße
im Osten: von der Wegeparzelle Nr. 5837/2 und dem Geltungsbereich '
des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Im Hahn" ^
im Süden: von der Alleestraße ^
im Westen: von der BahnhofStraße "
wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Plan erhält die Bezeichnung "Im Hahn - Erweiterung".
Begründung:
Der Bereich des künftigen Bebauungsplanes wurde bisher einer städtebaulichen Ordnung noch nicht zugeführt. Das Gebiet beinhaltet jedoch sowohl eine Wohnnutzung als auch eine Bebauung mit Geschäftsgebäuden sowie Grundstücke mit gemischter Nutzung.
Der Bebauungsplan soll Klarheit darüber schaffen, wie die vorhandene und künftige Bebauung in diesem Bereich geregelt werden kann.
Zur Zeit beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Situation im Planbereich nach § 34 BBauG. § 34 BBauG ist jedoch nur sehr bedingt ein Instrument städtebaulicher Ordnung und kann in gar keinem Falle als Instrument städtebaulicher Entwicklung angesehen werden. Planungsaufgabe wird es daher u.a. sein, Möglichkeiten einer Verträglichkeit des Nebeneinanders von Gewerbe und Wohnen aufzuzeigen.
2. Mit den Planungsarbeiten wird die Kreisplanungsstelle - Herr Kreisplaner Schwarz - beauftragt.
Begründung:
Aufgrund der guten Erfahrungen mit der Kreisplanungsstelle empfiehl die Verwaltung, die Planungsarbeiten von dort/durchführen zu lassen
(Dr. Posse!-Dölken) irdermeister
3 vom 1984 . IX
lg vom .4984 P. JX

