Punkt 7: Vorlagen Nr. 3 - 9
Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für die Ausschüsse des Stadtrates
1. Ratsmitglied Höhn (FWG) nimmt Bezug auf die letzte Sitzung des Stadtrates in der abgelaufenen Legislaturperiode, als es um die Benennung der innerstädtischen Haupterschließungsstraße ("Wilhelm-Mangels-Straße") ging. Er habe - so Ratsmitglied Höhn - der Sitzung seinerzeit als Zuhörer beigewohnt und nach der Entscheidung des Stadtrates den Sitzungssaal im Zorn verlassen und dabei die
Tür zugeschlagen. Er bedaure dies und sichere zu, daß ähnliches künftig nicht mehr vorkomme.
Ratsmitglied Kram (CDU) beantragt, die Sitzung für 10 Minuten zu unterbrechen, um eine Abstimmung der Wahlvorschläge zu ermöglichen.
Die Sitzung wird daraufhin von 18.52 Uhr - 19.02 Uhr unterbrochen.
Nach Wiedereröffnung der Sitzung wird beantragt, die Wahl der Ausschüsse jeweils in getrennten Abstimmungsvorgängen vorzunehmen. Die Wahlvorschläge, die von den Fraktionen vor der Sitzung an die Verwaltung geleitet wurden, werden im Laufe der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes in verschiedenen Bereichen abgeändert.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken macht darauf aufmerksam, daß die Wahlvorschläge der Fraktionen nicht der Bestimmung des § 44 Abs. 1 Satz 2 GemO Rechnung tragen, wonach mindestens die Hälfte der Ausschußmitglieder sich aus Ratsmitgiiedern zusammensetzen müssen. Die Fraktionsvorsitzenden erklären, daß keine Bereitschaft besteht, die Wahlvorschläge insofern abzuändern. Es handele sich bei § 44 Abs. 1 Satz 2 lediglich um eine Sollvorschrift. Man wolle fachkundige Bürger in den Ausschüssen mitarbeiten lassen.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, er wolle sich dem nicht widersetzen.
Es bleibe allerdings abzuwarten, wie die Aufsichtsbehörde zu dieser Entscheidung stehe.
Ratsmitglied Widner (SPD) macht darauf aufmerksam, daß die SPD-Fraktion bei ihren Wahlvorschlägen stets darauf geachtet habe, daß von den zwei ihr zustehenden Ausschußsitzen stets einer mit einem Ratsmitglied besetzt werde. Insofern bestehe für die SPD-Fraktion auch dann keine Veranlassung, den Wahlvorschlag zu ändern, wenn die Abweichung von § 44 Abs. 1 Satz 2 GemO von der Aufsichtsbehörde beanstandet werde.
Ratsmitglied Kram (CDU) unterstreicht, daß die CDU-Fraktion der FWG-Fraktion bei der Besetzung der Ausschüsse insofern entgegengekommen sei, als man - ohne Losentscheid - ihr insbesondere im Haupt- und Finanzausschuß und im Rechnungsprüfungsausschuß den 2. Ausschußsitz zugestanden habe. Man wolle eine breite Information der FWG-Fraktion und ihre Mitarbeit in diesen Ausschüssen.
Sodann erfolgt die Wahl der einzelnen Ausschüsse.
2. Der Stadtrat beschließt jeweils (vor der Wahl des entsprechenden Ausschusses) einstimmig, die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des jeweiligen Ausschusses in offener Abstimmung (durch Handzeichen) durchzuführen (§ 40 Abs. 5 GemO).
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