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3. Ratsmitglied Teves (FWG) erkundigt sich nach den Umständen des Abbruches des ;i
Hauses, das die Stadt an Frau Blaser veräußert hat. Ihm sei zu Ohren gekommen,
daß in dieser Angelegenheit eine einstweilige Verfügung von dem Nachbarn
Henritzi beantragt worden sei. i
Ratsmitglied Teves fragt, ob dies auf einen Fehler der Verwaltung zurückzu- u
führen sei. ..j
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Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verneint diese Frage. Er erinnert daran, daß die Stadt das Nachbarhaus Henritzi mit erwerben wollte. Dafür habe man einen angemessenen Preis (65.000,-- DM) geboten, der über dem Wertgutachten lag. ;
Daß die Stadt das Gebäude nicht erwerben konnte, habe an den überhöhten Forderungen?; des Grundstückseigentümers Henritzi (100.000,-- DM) gelegen. Beim Abbruch des Hauses der Frau Blaser habe man beim Amtsgericht ein Beweissicherungsverfahren beantragt, um beweiskräftig feststellen zu können, daß die Standfestigkeit des ! Hauses Henritzi durch den Abbruch des Hauses Blaser nicht gefährdet sei. Der '
Bauunternehmer habe früher mit den Abbrucharbeiten begonnen als abgesprochen.
Während des Beweissicherungsverfahrens sei festgestellt worden, daß das Haus Henritzi durch den Abbruch des Hauses Blaser nicht gefährdet sei. Der Sach- ,
verständige sei bei den Abbrucharbeiten zugezogen worden. Außerdem habe man }
Abstützungsmaßnahmen getroffen. Um den Abbruch des Hauses Blaser zu verhindern, habe der Nachbar Henritzi eine einstweilige Verfügung beantragt. Diese hätte nach Auffassung der Verwaltung keinen Bestand haben können. Um die Baumaßnahme nicht zu verzögern, habe man mit Henritzi verhandelt und dabei erreichen können, i daß die einstweilige Anordnung aufgehoben wurde. !
Ratsmitglied Teves (FWG) stellt ergänzend die Frage, ob dies für die Stadt '
zusätzliche Kosten verursacht habe.
Dipl.-Ing. Friedsam vom Sanierungsträger verneint diese Frage. ^
4. Ratsmitglied Roßbach (FWG) vertritt die Auffassung, die Stadt solle jetzt noch ^
einen Versuch unternehmen, das Haus Henritzi zu erwerben. _
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken hält entgegen, daß das Angebot der Stadt weit über dem Schätzpreis lag, die Forderungen der Eigentümer indes weit überhöht waren. Er sehe keine Basis für neue Verhandlungen.
Dipl.-Ing. Friedsam ergänzt, daß nach ihren Informationen die Eigentümer das Haus Henritzi deshalb nicht verkaufen, weil sie nicht in der Lage seien, an anderer Stelle ein neues Objekt zu bauen oder zu erwerben. Ihr sei signalisiert worden, daß man zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise durchaus bereit sei, der Stadt das Grundstück zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Im übrigen sei dieses Grundstück auch selbständig nutzbar, so daß man nicht jetzt um jeden Preis das Grundstück erwerben müsse.
Vorsitzender:
Ratsmitglied Widner
5430 Montabaur, 16. Juli 1984
Schriftführer:
Ratsmitglied Kram:
Ratsmitglie
vom
'84
IX
vom
984
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ig vom .1984 P. IX

