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Punkt 11/2: Vorlage Nr. 519
Beratung und Beschlußfassung über die Festlegung der Straßenbezeichnung der neuen Haupterschließungsstraße zwischen der Kolping- und Wallstraße
1. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erinnert an den Grundsatzbeschluß, den der Haupt- und Finanzausschuß im März 1983 einstimmig gefaßt hat. Damals habe - so der - Bürgermeister - Einvernehmen bestanden, die innerstädtische Haupterschließungs- ; Straße nach dem verstorbenen Bürgermeister Wilhelm Mangels zu benennen. Ursprünglich sei beabsichtigt gewesen, noch 1983 einen entsprechenden Stadtratsbeschluß zu fassen. Diese Absicht sei indes nicht realisierbar gewesen, da die [ Straße nicht fertiggestellt worden sei. Nun, da die Straße fertig sei und die
Namensgebung anstehe, müsse der Stadtrat der Straße einen Namen verleihen. j<
Der Bürgermeister erinnert auch an die Absicht, die offizielle Einweihung und Namensgebung der Straße mit der Einweihung des Konrad-Adenauer-Platzes zu verbinden. Diese Veranstaltung sei für Ende August 1984 avisiert. Deshalb müsse i
der Stadtrat in der letzten Sitzung der laufenden Legislaturperiode eine Ent- 3
Scheidung treffen. ^
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2. I. Beigeordneter Dr. Hütte verweist auf Anträge und Anregungen aus der Bürgerschaft, die nach dem Tod von Herrn Mangels an die Verwaltung herangetragen wurden und den Wunsch beinhalteten, die innerstädtische Haupterschließungsstraße nach dem verstorbenen früheren Bürgermeister zu benennen. Über diese Frage habe man seinerzeit interfraktionell Gespräche geführt, und es habe keinen Dissens gegeben. Es habe Einigkeit darüber bestanden, die innerstädtische Haupterschließungsstraße mit der Bezeichnung "Wilhelm-Mangels-Straße" zu versehen. Man sei sich aber auch darüber einig gewesen, mit der Namensgebung zu warten, bis die Straße fertig ist und nach dem Tod von Bürgermeister Mangels einen angemessenen Zeitraum verstreichen zu lassen.
I. Beigeordneter Dr. Hütte weist darauf hin, daß durch die Benennung dieser Straße keine bestehenden Straßennamen aufgehoben werden müssen. Zwar müßten Teilstücke anderer Straßen umbenannt werden, aber es entfielen keine gewachsenen alten Bezeichnungen. An und für sich sei es die Vorstellung der CDU-Fraktion gewesen, die Namensgebung in einer Sondersitzung vorzunehmen und unmittelbar im Anschluß daran öffentlich bekanntzumachen. Es sei aber nicht möglich gewesen, dies vor Schluß der Legislaturperiode durchzuführen, weil man mit der offiziellen Namensverleihung auch die Einweihung des Konrad-Adenauer-Platzes verbinden wolle. Die CDU-Fraktion sei der Auffassung, daß der amtierende Stadtrat, dem Bürgermeister Mangels den größten Teil der Legislaturperiode vorgestanden habe, die Namensgebung noch beschließen solle. Daher habe man den Antrag zur Beschlußfassung in der letzten Sitzung des amtierenden Stadtrates gestellt.
I. Beigeordneter Dr. Hütte erinnert an einen früheren Grundsatzbeschluß des Stadtrates, keinen "Personenkult" zu betreiben. Dieser Beschluß solle nach Meinung der CDU-Fraktion weiterhin Bestand haben. Im Falle von Herrn Bürgermeister Mangels plädiere man jedoch dafür, einen Personennamen der Straßenbezeichnung zugrundezulegen, da er das Bild der Stadt Montabaur - wie kaum ein anderer - mitgeprägt und gestaltet habe.
3. Ratsmitglied Schweizer (FWG) räumt ein, daß in der ersten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nach dem Tod von Herrn Mangels über den Antrag beraten wurde, die innerstädtische Erschließungsstraße nach dem verstorbenen Bürgermeister zu benennen. Er bekenne sich dazu, damals erklärt zu haben, daß er diesem Antrag nicht ablehnend gegenüber stehe.
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Ratsmitglied Schweizer erinnert an einen Antrag der FWG-Fraktion, im Stadtteil Eigendorf eine Straße nach dem verstorbenen Ehrenbürger der früher selbständigen Gemeinde Eigendorf, Herrn Pfarrer Böckling, zu benennen. Herr Bürgermeister Mangels habe seinerzeit gegen diesen Antrag argumentiert und geäußert, man solle keinen Personenkult betreiben. Die FWG-Fraktion lehne den Antrag, die innerstädtische Haupterschließungsstraße mit der Bezeichnung "Wilhelm-Mangels-Straße"
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