Akte 
Sitzung 07. Juni 1984
Entstehung
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I. Nichtöffentliche Sitzung

Änderungen der Tagesordnung: keine

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Punkt 1/1: Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten

a) Vorlage Nr. 515 - Ankauf eines Grundstückes im Sanierungsgebiet "Altstadt II" (von Frau Hagelauer)

Der Stadtrat beschließt mit 24 Ja-Stimmen bei einer Stimmenthaltung:

Der Stadtrat stimmt dem Ankauf des im Eigentum von Frau Herma Hagelauer stehenden Scheunengrundstückes Flur 44, Nr. 289 = 225 m" durch den Sanierungsträger zu.

Für das Gebäude erhält die Verkäuferin eine Entschädigung in Höhe von 18.000,-- DM. Der Wert des Grund und Bodens beträgt 36.000,-- DM. Eine Bar­auszahlung dieses Betrages erfolgt jedoch nur dann, wenn eine Einigung über die Zuteilung eines Ersatzgrundstückes gleicher Größe im Rahmen der Boden­ordnung im Sanierungsgebiet "Altstadt II" zwischen Wallstraße und Steinweg nicht erzielt wird. Dabei sind Alteinlagefläche und Ersatzfläche als gleich­wertig anzusehen. Eine Flächendifferenz ist auf der Basis von 160,-- DM/m^ auszugleichen. Die Nebenkosten trägt der Erwerber.

b) Vorlage Nr. 516 - Verkauf eines Grundstückes am Himmelfeld an die Eheleute Schmidt

Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:

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Der Stadtrat beschließt, das im Eigentum der Stadt Montabaur stehende Bau­grundstück Flur 39, Parzelle 22 an Herrn Günther Schmidt, Gelbachstraße, 5430 Montabaur, zu verkaufen.

Der Kaufpreis für das 859 m^ große Grundstück beträgt 45,-- DM/m^, mithin 38.655,-- DM. Außerdem müssen folgende Kosten erstattet werden:

1. vorläufiger Baukostenzuschuß (Wasser)

2. Wasserhausanschlußkosten

3. einmaliger Kanalanschlußbeitrag

4. Kanalhausanschlußkosten

5. Erschließungskosten Oberflächenentwässerung Fahrbahn, Straßenbeleuchtung

457,42 DM 359,70 DM 2.570,-- DM 1.126,27 DM 720,31 DM 7.907,64 DM.

Der Gesamtkaufpreis von 51.802,34 DM ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluß. Die aus dem notariellen Vertrag entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.

Im übrigen wird das Grundstück zu den für städtische Grundstücke üblichen Bedingungen (Bebauungsverpflichtung, Rückübertragungsrecht, Nachentschädigung usw.) verkauft.

c) Vorlage Nr. 517 - Rückkauf eines Grundstückes am Himmelfeld (von Dr. Röder)

Ratsmitglied Schwind (CDU) gibt zu bedenken, daß dieses Grundstück nur sehr schwer wieder zu veräußern sein wird. Deshalb stellt er die Frage, ob nicht in diesem Fall die Stadt auf den Rückkauf verzichten solle. Andernfalls würden

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