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b) Vorlage Nr. 504
Rückkauf eines Grundstückes im Industriegebiet von Kurcubic (Firma Werkzeug- und Rohrleitungsbau GmbH)
Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat beschließt, das im Baugebiet "Alter Galgen" gelegene Grundstück Flur 45, Nr. 113 von der Familie Kurcubic zurückzukaufen.
Der Kaufpreis für das 4.866 m^ große Grundstück beträgt 11,-- DM/nf, mithin 53.526,-- DM. Außerdem werden folgende Kosten erstattet:
a) einmaliger Kanalanschlußbeitrag 34.756,-- DM
b) Kanalhausanschlußkosten 2.486,42 DM.
Die entstehenden Nebenkosten werden von der Familie Kurcubic getragen.
c) Vorlage Nr. 514
Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet "Himmelfeld"
1. Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen:
Der Stadtrat beschließt, das im Eigentum der Stadt Montabaur stehende
ifig vom
Baugrundstück Flur 39, Nr. 27 an Herrn Dieter Noll, Hammerweg 5, 5430 Monta- mi 1984
baur, zu verkaufen.
f. vni
Der Kaufpreis für das 884 m^ große Grundstück beträgt 38,-- DM/m^, mithin 33.592,-- DM. Außerdem müssen die bisher gezahlten Erschließungs- und Hausanschlußkosten in Höhe von 13.320,41 DM erstattet werden.
Der Gesamtkaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluß. Die aus dem notariellen Vertrag entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.
Im übrigen wird das Grundstück zu den für städtische Baugrundstücke üblichen Bedingungen (Bebauungsverpflichtung, Rückübertragungsrecht, Nachentschädigung usw.) verkauft.
2. Ratsmitglied Schwind (CDU) regt an, man möge überlegen, ob bei Grundstücken, die von der Stadt vor längerer Zeit an einen Bauwilligen veräußert, wegen Nichteinhaltung der Bebauungsverpflichtung von ihr zurückerworben und nun wieder an einen Bauinteressenten weiterveräußert werden, der seinerzeitige Umlegungspreis angemessen sei. Nach Auffassung von Ratsmitglied Schwind
müßte der Kaufpreis aktualisiert werden.
Die Verwaltung erklärt, grundsätzlich seien diese Überlegungen richtig. Im konkreten Fall müsse man aber bedenken, daß es sich um ein Grundstück
mit minderer Qualität handele und die Stadt froh sein könne, es veräußern zu können. Außerdem sei der Baulandmarkt im Augenblick nicht geeignet, hohe Grundstückspreise durchzusetzen.
yvom 984 . JX
Gleichwohl wird die Verwaltung die Anregung von Ratsmitglied Schwind bei künftigen Grundstücksveräußerungen beachten und diesbezüglich eine Entscheidung des Stadtrates herbeiführen.
Punkt 1/2: Vergabe von Aufträgen
Laut Mitteilung der Verwaltung stehen keine Auftragsvergaben an.
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