Akte 
Sitzung 26. Januar 1984
Entstehung
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Anlage Nr. 5 zur Niederschrift

Satzung

Anlaae Nr. 4

vom

zur Änderung der Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Parkgarage "Konrad-Adenauer-Platz" sowie die Erhebung von Gebühren vom 17.01.1983 (1. Rnderungssatzung)

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26. Januar 1984 auf­grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1) sowie der §§ 2 und 7 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler Abgaben (Kommunalabgabengesetz) in der Fassung vom 02.09.1977 (GVB1. S. 306, BS. 610-10) folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur, hiermit öffentlich be­kanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Parkgarage "Konrad-Adenauer-Platz" sowie die Erhebung von Gebühren vom 17.01.1983 wird wie folgt geändert:

§ 4 wird um folgenden Absatz 7 erweitert: '

"(7) Die Stadt Montabaur verfolgt mit dem Betrieb der Parkgarage keine Gewinnerzielungsabsicht."

§ 2

Diese Satzung tritt rückwirkend ab 22.01.1983 in Kraft.

5430 Montabaur,

( Or. Possei-Dölken ) Bürgermeister