Anlage Nr. 5 zur Niederschrift
Satzung
Anlaae Nr. 4
vom
zur Änderung der Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Parkgarage "Konrad-Adenauer-Platz" sowie die Erhebung von Gebühren vom 17.01.1983 (1. Rnderungssatzung)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 26. Januar 1984 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 2020-1) sowie der §§ 2 und 7 des Landesgesetzes über die Erhebung kommunaler Abgaben (Kommunalabgabengesetz) in der Fassung vom 02.09.1977 (GVB1. S. 306, BS. 610-10) folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Montabaur, hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung der Stadt Montabaur über die Benutzung der Parkgarage "Konrad-Adenauer-Platz" sowie die Erhebung von Gebühren vom 17.01.1983 wird wie folgt geändert:
§ 4 wird um folgenden Absatz 7 erweitert: '
"(7) Die Stadt Montabaur verfolgt mit dem Betrieb der Parkgarage keine Gewinnerzielungsabsicht."
§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend ab 22.01.1983 in Kraft.
5430 Montabaur,
( Or. Possei-Dölken ) Bürgermeister

