Akte 
Sitzung 26. Januar 1984
Entstehung
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Verb

Ausführung der Arbeiten kann nur durch ein Unternehmen erfolgen, das in das Installateurverzeichnis eines Stromversorgungsunternehmens eingetra­gen ist (§ 12a der AVBEltV).

Sofern für die Ausführung von Arbeiten die Straßenbeleuchtungsanlage in Betrieb gesetzt werden muß, ist eine vorherige Abstimmung mit der zustän­digen Betriebsabteilung der KEVAG erforderlich. Dieses gilt sowohl für die Freileitungsanlagen als auch für die Kabelanlagen.

Falls einzelne Straßenzüge, Leuchten oder Leuchtmittel aj

;n, sind die Instandsetzungsarbeiten innerhalb einer

Woche, nachdem die Gemeinde / Stadt diese Störung gemeldet hat, auszuführen, wobei bei stark belasteten Straßen umgehend Abhilfe zu besorgen ist. t

Für . die durch oder durch höhere Gewalt entstehen

derten Rappartzettel aufzulisten und anerkennen zu lassen.

Der Vertrag läuft 10 Jahre und wird jährlich analog der Lohn- und Material­preissteigerungen angeglichen.

Oie erste Angleichung erfolgt in 1985. 1L

Die Beleuchtungsanlagen Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung der Anlagen im derzeitigen Zustand. Die erste Wartung ist umgehend nach Auftragserteilung durchzuführen.

Oie Einheitspreisesind für den zweijährigen Wartungszeitraum einzusetzen.

Die Zahlungsweise erfolgt jährlich jeweils zur Hälfte.

Die anstehenden Leistungen sind in 5 verschiedene Titel unterteilt. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß nur ein Titel zum Tragen kommt. Wobei die Vergabe der Leistungen unter Titel 5 einzeln nach Losen erfolgen kann.

Beut.: