Akte 
Sitzung 26. Januar 1984
Entstehung
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Zusätzliche Vorbedingungen:

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Die Straßenbeleuchtungsanlagen in den Gemeinden bestehen zum Teil aus ein- bzw. zweiflammigen Seil leuchten, Ansatz-/Aufsatzleuchten, die an Masten bzw. Wandarmen montiert sind. An Leuchtmittel sind Niederdruck' und Hochdruckentladungslampen eingesetzt. Die Anzahl der Leuchten im gesamten Westerwaldkreis beträgt ca. 14.000 Stück. Oie Stromzuführung erfolgt bei Freileitungsanlagen über eine Schaltleitung, die auf dem Dachständersystem der KEVAG mitgeführt ist* Als PEN-Leiter wird der

^9 vom ?.1984 *P. Vli

Netznullelter der KEVAG mitbenutzt.

)g vom ,1984

In den Anlagenteilen,: in denen die Stromversorgungsanlagen.-in Erdkabel

ausgebaut, sind, erfolgt die Stromzuführung zu den Leuchten über beson­dere Straßenbeleuchtungskabel.

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Der Abgriff der Zuleitungen zu den Leuchten im Freileitungsbereich er­

folgt zum Teil mit der Hausainführungslei.tung zu den jeweiligen Kunden und .ist im Hausanschlußkasten der KEVAG entsprechend abgesichert. In

einzelner Fällen sind auch besonderer Sicherungskästen am Dachständer (außen oder innen) montiert* - ^ ,

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IX

Sei Kabelanlagen sind zur Vermeidung von Muffen die Verbindungsstellen von mehreren Kabeln in den Kabelverteilerschränken der KEVAG hergestellt.

Die Wartungsarbeiten von Anlagenteilen, die auf gemeinsamen Gestänge mit. KEVAG-Anlagen geführt sind oder in gemeinsamer Umhüllung mit KEVAG-Lei- tungen geführt sind^ werden durch die KEVAG ausgeführt. Ebenso werden die

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Verbindungsstellen in den Kabel verteilerschränken von der KEVAG gewartet. !

Bei Reparaturarbeiten erfolgt die Instandsetzung dieser Teile in jedem ^

Fall durch die KEVAG. 4

Die Arbeiten müssen in allen Teilen gewissenhaften sowie fach- und sach­gerecht unter Einhaltung der jeweils gültigen VDE-Sestimmungen und son­stigen einschlägigen behördlichen, polizeilichen und Unfallverhütungs-Vor­schriften nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Die