Zusätzliche Vorbedingungen:
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Die Straßenbeleuchtungsanlagen in den Gemeinden bestehen zum Teil aus ein- bzw. zweiflammigen Seil leuchten, Ansatz-/Aufsatzleuchten, die an Masten bzw. Wandarmen montiert sind. An Leuchtmittel sind Niederdruck' und Hochdruckentladungslampen eingesetzt. Die Anzahl der Leuchten im gesamten Westerwaldkreis beträgt ca. 14.000 Stück. Oie Stromzuführung erfolgt bei Freileitungsanlagen über eine Schaltleitung, die auf dem Dachständersystem der KEVAG mitgeführt ist* Als PEN-Leiter wird der
^9 vom ?.1984 *P. Vli
Netznullelter der KEVAG mitbenutzt.
)g vom ,1984
In den Anlagenteilen,: in denen die Stromversorgungsanlagen.-in Erdkabel
ausgebaut, sind, erfolgt die Stromzuführung zu den Leuchten über besondere Straßenbeleuchtungskabel.
vom
1984
Der Abgriff der Zuleitungen zu den Leuchten im Freileitungsbereich er
folgt zum Teil mit der Hausainführungslei.tung zu den jeweiligen Kunden und .ist im Hausanschlußkasten der KEVAG entsprechend abgesichert. In
einzelner Fällen sind auch besonderer Sicherungskästen am Dachständer (außen oder innen) montiert* - ^ ,
vom
1984
IX
Sei Kabelanlagen sind zur Vermeidung von Muffen die Verbindungsstellen von mehreren Kabeln in den Kabelverteilerschränken der KEVAG hergestellt.
Die Wartungsarbeiten von Anlagenteilen, die auf gemeinsamen Gestänge mit. KEVAG-Anlagen geführt sind oder in gemeinsamer Umhüllung mit KEVAG-Lei- tungen geführt sind^ werden durch die KEVAG ausgeführt. Ebenso werden die
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Verbindungsstellen in den Kabel verteilerschränken von der KEVAG gewartet. !
Bei Reparaturarbeiten erfolgt die Instandsetzung dieser Teile in jedem ^
Fall durch die KEVAG. 4
Die Arbeiten müssen in allen Teilen gewissenhaften sowie fach- und sachgerecht unter Einhaltung der jeweils gültigen VDE-Sestimmungen und sonstigen einschlägigen behördlichen, polizeilichen und Unfallverhütungs-Vorschriften nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt werden. Die

