Akte 
Sitzung 12. September 1985
Entstehung
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2. Beschlußvorschlag:

Die Bedenken bzw. Anregungen werden zurückgewiesen bzw. nicht berücksichtigt.

Begründung:

Nach den Planungsabsichten des Rates soll der Bereich beiderseits der Wagnerstraße einer städtebaulichen Ordnung zugeführt werden.

Die verkehrsmäßige Erschließung dieses Gebietes soll durch die ln einer Breite von ca. 4,50 m bereits vorhandene Wagnerstraße erfolgen. Angesichts der relativ geringen Frequentierung der Wagnerstraße wird eine solche Ausbaubreite auch als ausreichend angesehen.

Die Schaffung einer Anbindung an die L 312 unmittelbar vom Baugebiet aus Ist sowohl planerisch als auch tatsächlich nicht bzw. mit einem unangemessen hohen finanziellen Aufwand zu verwirklichen.

So hat die Straßenverwaltung mit Blick auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs mit Nachdruck eine solche Anbindung abgelehnt und ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Erschließung des Baugebietes über vorhandene Gemeindestraßen erfolgen muß.

An der bisherigen Planung, nämlich der Ausweisung eines Gewerbe­gebietes bzw. eines eingeschränkten Gewerbegebietes und somit der Möglichkeit der Ansledlung von Gewerbebetrieben wird festgehalten.

b) Grundstückseigentümer an der Wagnerstraße

1. Die Bedenken der Anlieger der Wagnerstraße beziehen sich auf die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche. Das Einverständnis zu

der Bebauungsplanung werde jedoch dann gegeben, wenn das Plangeblet als Mischbaufläche ausgewiesen würde.

2. Beschlußvorschlag:

Die Bedenken bzw. Anregungen werden zurückgewiesen bzw. nicht berücksichtigt.

Bereits Im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbetelllgung nach § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG und des Betel!Igungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange wurden Bedenken vorgebracht dergestalt, daß sich Innerhalb des Geltungsbereiches ein Holzverarbeitungs- betrieb befinde, dessen Bestand sichergestellt werden müsse.

Die Ausweisung eines Mischgebietes unmittelbar hieran angrenzend hätte zur Folge, daß ln diesem Bereich Wohnhäuser entstehen könnten; aus der Sicht des Immissionsschutzes dürfe jedoch die Wohnbebauung nicht näher an den Betrieb herangerückt werden.

Der Rat hat diese Bedenken berücksichtigt und statt den früheren Planungsabsichten auf Ausweisung eines Mischgebietes eine Ausweisung in Gewerbegebiet einerseits und eingeschränktes Gewerbegebiet andererseits vorgenommen.