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2. Der Rat stimmt dem Bebauungsplanentwurf elnschl. Textfestsetzungen und Begründung sowie dem Entwurf des Grünordnungsplanes ln der Form zu, wie sie dem Rat ln der heutigen Sitzung Vorgelegen und durch das Planungsbüro Dr. Scholz mit Datum vom ______________ erstellt wurde und beschließt
die Offenlage dieser Planunterlagen gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG.
Begründung:
Der Rat hat am 21.12.1982 beschlossen, ln den Gemarkungstellen "An dem Llndchen" und "Chrlstches Weiher" den Bebauungsplan "Chrlstches Weiher" aufzustellen.
Die Erforderlichkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes ergab sich dadurch, dem steigenden Nachfragebedarf von überwiegend 1-Famlllenhäusern zu entsprechen und die städtebauliche Ordnung am Westrand der Stadt ln Abstimmung zu den vorgegebenen Nachbarnutzungen zu sichern.
Um eine Einbindung ln die Landschaft zu gewährleisten, hat der Rat zudem die Aufstellung eines Grünordnungsplanes beschlossen, der Bestandteil des Bebauungsplanes wird.
Der vorliegende Bebauungsplan, der sich aus dem Flächennutzungsplan bzw.
In einem Teilbereich aus dessen 1. Novellierung entwickelt, trägt den Planungsabsichten der Stadt Rechnung, Indem er
- den gesamten Bereich als Wohnbaufläche ausweist
- die Tallage am Bachlauf von einer Bebauung freihält
- Bauweisen unter Berücksichtigung des Geländezuschnittes festsetzt
- Insbesondere Im nördlichen Planberelch ausreichende öffentliche Grünflächen ausweist
- durch eine Verwallung Im westlichen Planberelch eine Abschirmung des Baugebietes zur L 312 vornimmt
- Unterbrechung ln der Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen vorsieht, um hierdurch eine aufgelockerte Bebauung und "Durchsichtigkeit
b&w. Durchblasbarkelt" zu erreichen
- durch planungsrechtllche und bauordnungsrechtllche Festsetzungen auf die Baukörpergestaltung Einfluß nimmt.
Die vorgezogene Bürgerbetelllgung nach § 2 a Abs. 1 bis 3 BBauG (Hinweis: Bedenken bzw. Anregungen wurden nicht vorgebracht) und das Beteiligungs- Verfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG wurden durchgeführt; nächste Verfahrensstufe Ist die Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG. Die Offenlage setzt einen entsprechenden Ratsbeschluß voraus.
( Dni Posse!-Dölken Bürgermeister
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1985
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9 vom 1985 - IX

