Die Vertreter des Geologischen Landesamtes vertraten die Ansicht, daß durch eine Wiederaufnahme der Bohrarbeiten und eine Abteufung der Bohrung um weitere 80 - 100 m eine größere Schüttung möglich sei. Außerdem habe man dadurch die Möglichkeit, das Bohrloch noch tiefer _ gegen möglicherweise eindringendes Oberflächenwasser abzudichten. Sie wiesen auch auf die Lage des Bohrpunktes hin. Die Bohrung sei zwar an historischer Stelle niedergebracht, jedoch die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes sei aufgrund der bekannten äußeren Einflüsse mehr als fraglich.
Auch die Vertreter der Unteren Wasserbehörde, des Wasserwirtschaftsamtes und des Gesundheitsamtes äußerten große Bedenken gegen die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes und die Erlaubnis zur Entnahme von Trinkwasser. Die Stadt habe zwar gern, der Vorschriften des Landeswassergesetzes die Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser erhalten, jedoch könne dieses Wasser nicht als Trinkwasser genutzt werden. Gern. Landeswassergesetz sei außerdem nicht nur für den Betrieb, sondern auch für den Ausbau des Brunnens eine Genehmigung erforderlich.
Es wurde schließlich vereinbart,
1. der Stadt Montabaur zu empfehlen, die Bohrung zu vertiefen,
2. einem Ausbau des Brunnens zur Sicherung des Bohrloches und Abdichtung in möglichst große Tiefen zuzustimmen und
3. anschließend einen Langzeitpumpversuch bis zu einem Jahr durchzuführen. ^
Während dieser Zeit werden in regelmäßigen Abständen bakteriologische Wasseruntersuchungen durch das Gesundheitsamt Montabaur durchgeführt. Danach soll, wenn das Wasser während des Pumpversuchs bakteriologisch einwandfrei ist, zu- ^ sammen mit der Bezirksregierung überprüft werden, ob eine engere Begrenzung der Schutzzone I möglich ist.
Die Verwaltung der Verbandsgemeindewerke hat darauf hin von der Bohrfirma Merz ein Angebot für ein Vertiefen des Bohrloches eingeholt (Anlage).
Der Haupt- und Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 26.1985 empfohlen, die Bohrung um ca. 18 m auf 120 m zu vertiefen und den Brunnen dann ausbauen zu lassen.
Anschließend soll der Dauerpumpversuch durchgeführt werden.
Bisherige Kosten:
Befestigung des Bohrplatzes Bohrung Fa. Merz Bohrlochuntersuchung Wasseruntersuchung Verlängerung des Pumpversuchs
Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.000,— DM 1t. Beschluß der Eilentscheidung v. 19.7.1985.
1.200,— DM 52.300,-- DM 2.600,-- DM 1.800,-- DM 4.100,-- DM
62.000,-- DM
Zusätzliche Kosten für die Tieferbohrung und den Langzeitpumpversuch:
Vertiefung auf ca. 120 m einschl. Ausbau
Pumpe und Steigleitung
Stromanschluß
provisorischer Schacht und Ablaufleitung Bauleitung VG-Werke
13.000,-- DM 6.000,-- DM 1.000,-- DM 5.000,-- DM 5.000,-- DM
( Dr/ Possel-Dölken )
Bürgermeister

