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I. Beigeordneter Dr. Hütte moniert unter Hinweis auf die Geschäftsordnung die durchgeführte Abstimmung. Er hält die Beschlußfassung für formell fehlerhaft, da keine Aufnahme eines entsprechenden Punktes in die Tagesordnung erfolgte und eine Dringlichkeit nicht vorliegt.
Ratsmitglied Midner erklärt, er habe frühzeitig, d.h. unter Einhaltung der Viertagesfrist mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen und die Aufnahme eines entsprechenden Punktes in die Tagesordnung beantragt. Man sei jedoch übereingekommen, hiervon Abstand zu nehmen und die Angelegenheit unter TOP "Verschiedenes" zu erörtern. Die von I. Beigeordneter Dr. Hütte vorgetragenen Bedenken könnten nun nicht, nachdem er aus Gründen der Vereinfachung die vorgenannte Absprache mit der Verwaltung getroffen habe, dazu dienen, eine Beschlußfassung in der heutigen Sitzung zu verhindern.
Der Vorsitzende bestätigt die Aussagen von Ratsmitglied Widner und erklärt, es entspreche zudem ständiger Praxis, auch unter TOP "Verschiedenes" Beschlüsse zu fassen. Er habe daher keine Bedenken, nachdem der Rat mehrheitlich die Auffassung vertrete, schon jetzt ein ablehnendes Schreiben gegen die Planungsabsichten an die zuständige Planungsstelle der Deutschen Bundesbahn zu richten, den Beschluß entsprechend auszuführen. Er gibt dabei allerdings nochmals zu verstehen, daß dies nach seiner Auffassung zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht sei.
b) Anregungen und Anmerkungen
Ratsmitglied Bächer (SPD) weist auf folgendes hin bzw. bittet die Verwaltung, das Nachstehende zu veranlassen:
1. Vorverlegung des Ortsschildes Horressen in Anpassung ai die fortgeschrittene Bebauung.
2. Erneuerung der Markierungen in der Parkgarage und ggf. Kennzeichnung der
Pfosten.
3. Die Parkuhren in der Tiefgarage weisen unterschiedliche Zeiträume,innerhalb denen in der Parkgarage kostenpflichtig geparkt wird, aus (7 - 19.00 Uhr bzw. 8.00 bis 22.00 Uhr).
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4. In dem an die Deutsche Bundesbahn zu richtenden Schreiben bezüglich der Bundesbahnschneiltrasse Köln-Frankfurt sollte auch auf die Mißstände am Bahnhof Montabaur (geschlossene WC-Anlage) hingewiesen werden.
Zu vorgenannten Anmerkungen wird folgendes ausgesagt:
zu 1) Die Verwaltung erklärt, der Antrag auf Vorverlegung des Ortsschildes sei bei der Straßenverwaltung vorzulegen. Solche Anträge seien in Vergangenheit vielfach gestellt worden mit dem Hinweis, die Bebauung gvom
sei in verschiedenen Ortsgemeinden so weit fortgeschritten, daß sich 19&5
eine Vorverlegung des Ortsschildes anbiete. Keinem dieser Anträge sei IX
bislang stattgegeben worden. Auch für Horressen sei mit einer ablehnenden Entscheidung zu rechnen, da eine unmittelbar an die klassifizierte Straße angrenzende Bebauung nicht vorgesehen sei.
Die Verwaltung erklärt, sie werde dennoch einen entsprechenden Antrag ig vom
IX
stellen.
zu 2) Es wird zugesagt zu überprüfen, ob und ggf. in welchem Fall eine Erneuerung der Markierungen in der Parkgarage erforderlich ist. Eine zusätzliche Markierung wird aus der Sicht der Verwaltung nicht für erforderlich erachtet.
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9 vom 1985 - IX

