Akte 
Sitzung 09. Mai 1985
Entstehung
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Anlage Nr^ 1 zur Niederschrift

RICHTLINIEN

zur Bezuschußung von Maßnahmen zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im Stadtgebiet und, den Stadtteilen

Oie Maßnahmen beziehen sich auf den Geltungsbereich der Satzung über die Art der Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung Im historischen Teil der Stadt Montabaur vom._und den Stadtteilen.

Für die Bezuschußung gelten folgende Richtlinien:

1. Fassadenanstriche werden nur an Fachwerkhäusern bezuschußt.

2. An Fachwerkhäusern werden auch Anstriche von Mauerwerkflächen ohne Fachwerk bezuschußt.

3. In besonderem Maße wird das Freilegen und die Instandsetzung von bisher verdecktem Fachwerk gefördert.

Die Höhe des Zuschusses beträgt:

1. Anstrich von Mauerwerkflächen:

5o % der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 7,oo DM pro qm.

2. Anstrich der Fachwerkflächen elnschl. Anstrich der Fachwerkausmauerungen:

5o % der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 11,oo DM pro qm.

3. Freilegung und Erneuerung von Fachwerkfassaden:

loo % der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch loo,oo DM pro qm elnschl. Anstrich.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Höchstwerte dem allgemeinen Baupreisindex jährlich anzupassen.

über jeden Einzel fall entscheidet der Haupt- und Finanzausschuß.

In besonders begründeten Ausnahmefällen Ist der Haupt- und Finanzausschuß ermächtigt, Zuschüsse über die vorgenannten Richtsätze hinaus zu gewähren.

Die Richtlinien treten rückwirkend ab 1.1.1985 ln Kraft.

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( Dr. Possel-Dölken ) Bürgermeister