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Sämtliche Nebenkosten einschl. der Vermessungskosten trägt die Käuferin.
Sie muß sich für sich und ihre Rechtsnachfolger verpflichten, den Kaufgrundbesitz innerhalb von 3 Jahren nach der Eigentumsumschreibung mit einem Betriebsgebäude zu bebauen, den Sitz der Geschäftsleitung in Montabaur beizubehalten bzw. ihn dorthin zu legen und den Grünstreifen an der Straße "Am Grubenfeld" nach dem derzeit gültigen Grünordnungsplan zu bepflanzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
An der Beratung und Beschlußfassung nimmt Ratsmitglied König (CDU) wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.
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f) Ankauf von Grundstücken im erweiterten Industriegebiet Vorlage Nr. 349 a, Anlage Nr. 4
Ratsmitglied Schwind (CDU) erkundigt sich über den Sachstand der Zwangsversteigerung "Bender".
Verbandsgemeinde-Oberinspektor Neuroth merkt dazu an, daß bei der Versteigerung am Amtsgericht der mindest zu erreichende 5/10-Wert nicht erreicht wurde. Das Grundstück wurde deshalb bei diesem Termin nicht verkauft.
Der Vorsitzende beauftragt die Verwaltung, in der nächsten Haupt- und Finanzausschußsitzung den Ausschuß über den Sachstand zu informieren.
Der Stadtrat beschließt, im Bereich der geplanten Erweiterung des Industriegebietes "Alter Galgen" die in der Anlage bezeichneten Grundstücke zu erwerben.
Der Kaufpreis beträgt jeweils 10,-- DM/nf, mithin für eine Fläche von 62.057 m^ = 620.570,-- DM. Die aus den notariellen Verträgen entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt Montabaur.
Gleichzeitig wird die Leistung der durch die Ankäufe entstehenden überplanmäßigen Ausgaben bei HHSt. 8820.9324 beschlossen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen aus Grundstückserlösen bei den HHSt. 8820.3404 und 8834.3401 (Erlöse aus dem Verkauf von Gewerbe- bzw. Industriegelände in den Bereichen "Alter Galgen" und "Horresser Berg").
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Punkt 1/2: Vergabe von Aufträgen
Der Vorsitzende gibt zur Kenntnis, daß keine Vergabeentscheidungen anstehen und sich mithin die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erübrigte
vom
)88
IX
vom 388 IX _
) vom .988 IX
Punkt 1/3: Bauvoranfragen und Bauanträge (vorsorglich)
Auch die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erübrigt sich, da nach den Worten des Vorsitzenden keine entscheidungsreifen Bauvoranfragen oder Bauanträge vorliegen.
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