Akte 
Sitzung 11. Juli 1988
Entstehung
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I. Nichtöffentliche Sitzung

Nach Eröffnung der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, daß gegen Form und Frist der Einladung sowie den Inhalt der Tagesordnung keine Einwendungen erhoben werden.

Punkt 1/1: Grundstücksangelegenheiten

a) Verkauf eines bebauten Grundstückes an der Koblenzer Straße Vorlage Nr. 344, Anlage Nr. 1

Ratsmitglied Höhn (FWG) fragt, warum der Verkauf dieses Grundstückes nicht durch eine Ausschreibung geschieht.

Verbandsgemeinde-Oberinspektor Neuroth merkt dazu an, daß aufgrund der Besonderheit dieses Falles von einer Ausschreibung abgesehen wurde.

Weiterhin wäre der Verkaufspreis wohl niedriger als der jetzt ausgehandelte Preis.

Ratsmitglied Schwind (CDU) fragt, ob der neue Eigentümer der Stadt Montabaur Schwierigkeiten bereiten kann bei der Ausführung des dortigen Bebauungs­planes und ob man Regelungen im Kaufvertrag aufnehmen kann, um dem vorzu­beugen.

Verbandsgemeinde-Oberinspektor Neuroth sagt daraufhin, daß bereits bei dem Zuschnitt des Grundstückes darauf geachtet wurde, daß Festsetzungen in dem Entwurf des Bebauungsplanes für dieses Gebiet beachtet werden.

Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer noch zu vermessenden, im bei­liegenden Lageplan gekennzeichneten bebauten Teil fläche des städtischen Grundstückes Flur 5, Nr. 1784/3 an Frau Marie-Luisa Dell'Antonia Zambon, Koblenzer Straße, Montabaur. Der Kaufpreis für das ca. 1.000 m^ große Grundstück beträgt 170.000,-- DM. Alle Nebenkosten einschl. der Vermessungs­kosten trägt die Käuferin.

Bei einer Weiterveräußerung in einem Zeitraum von 10 Jahren nach Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch steht der Stadt ein Rückkaufrecht zum Einstandspreis zu. Dieses Recht ist im Grundbuch zu sichern.

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung

b) Verkauf eines Grundstückes im Industriegebiet Montabaur an die Firma Rastal - Vorlage Nr. 345, Anlage Nr. 2

Ratsmitglied Höhn (FWG) erkundigt sich, was die Verlagerung des Betriebs­standortes nach und nach an den neuen Standort bedeute.

Der Vorsitzende erklärt, daß dies keine Verlagerung des Betriebes von Höhr-Grenzhausen nach Montabaur bedeute, sondern die Verlagerung inner­halb des Industriegebietes Montabaur von den gemieteten Räumen in die eigenen Betriebsräume.

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