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5420 Montabaur, 19. April 1988
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Vorlage Nr. 319
Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
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zur Sitzung des
t 1 Hauet- und Finanzausschusses i j Bauausschussas
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Do
26.04.88
Rates
Ausschusses
Ortsgemeinae-
Betr.: Verkauf eines Baugrundstückes' im Baugebiet "Hemchen' in Horressen an die Eheleute Tischer
Sachverhalt:
ie Eheleute Tischer aus Köln suchen wegen eines Arbeitsplatzwechsels des Mannes im Bereich Montabaur ein Baugrundstück zur ('Bebauung mit einem Wohnhaus. Sie haben mitgeteilt, daß sie sich
das städtisehe 179 = 1.074 m?
Baugrundstück im inte ressie ren.
Baugebiet "Hemchen
Flur 17,
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Nach Besichtigung des Grundstückes haben sie erklärt, daß aufgrund der vorhandenen Nässe der von der Stadt geforderte Kaufpreis in Höhe von 58,-- DM/m2 zuzüglich der bisher vorgelegten Beiträge und Hausanschlußkosten für sie nicht akzeptabel sei.
In ihrem Finanzierungsplan hätten sie ein ersch1ossenes Baugrundstück in einer Größe von ca. 1.000 m2 mi t Gesamt kosten von 74.000,-- DM veranschlagt. Hierin müßten auch die bereits entstandenen Beiträge, Baukostzuschüsse und Hausanschlußkosten enthalten sein. Den selbstgesetzten Rahmen könnten und wollten sie nicht überschreiten.
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Da mit dem Bauvorhaben noch in diesem Jahre begonnen werden sol1, ^prbitten sie eine kurzfristige Entscheidung.
An Beiträgen etc. sind bisher 18.584,59 DM entstanden. Zieht man diesen Betrag vom Gesamtkaufpreis ab, so verbleibt ein Kaufpreisangebot von 55.415,41 DM. Das entspricht einem Quadratmeterpreis von 51,60 DM.
Nach der Ablehnung einer von der Verwaltung in der letzten Haupt- und Finanzausschußsitzung vorgeschlaaenen generellen Senkung
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(vgl. Anlage Vorbehalt einer ob und in welchem einem Entgegen-
der Grundstückspreise im Baugebiet "Hemchen''
Nr..6 in der Sitzung vom 22.03.1988!) und dem Einzelfal1 ent Scheidung stellt sich die Frage,
Umfange seitens der Stadt die Bereitschaft zu kommen in der Kaufpreisforderung besteht.
Bei einer für die Kaufinteressenten positiven auf Bebauungsverpflichtung/Rückkaufrecht und Verpflichtung in Höhe von 25 % des heutigen Grundstückswertes bei einem Verkauf innerhalb von 5 Jahren nach Eigentumsumschreibung nicht verzichtet werden.
Entscheidung sollte Nachentschädigungs-
(Dr.f Possei-Dölken) Bprge rmeiste r

