Akte 
Sitzung 26. April 1988
Entstehung
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5420 Montabaur, 19. April 1988

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Vorlage Nr. 319

Anlage Nr. 1 zur Niederschrift

TAU

zur Sitzung des

t 1 Hauet- und Finanzausschusses i j Bauausschussas

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Do

26.04.88

Rates

Ausschusses

Ortsgemeinae-

Betr.: Verkauf eines Baugrundstückes' im Baugebiet "Hemchen' in Horressen an die Eheleute Tischer

Sachverhalt:

ie Eheleute Tischer aus Köln suchen wegen eines Arbeitsplatz­wechsels des Mannes im Bereich Montabaur ein Baugrundstück zur ('Bebauung mit einem Wohnhaus. Sie haben mitgeteilt, daß sie sich

das städtisehe 179 = 1.074 m?

Baugrundstück im inte ressie ren.

Baugebiet "Hemchen

Flur 17,

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Nach Besichtigung des Grundstückes haben sie erklärt, daß auf­grund der vorhandenen Nässe der von der Stadt geforderte Kauf­preis in Höhe von 58,-- DM/m2 zuzüglich der bisher vorgelegten Beiträge und Hausanschlußkosten für sie nicht akzeptabel sei.

In ihrem Finanzierungsplan hätten sie ein ersch1ossenes Bau­grundstück in einer Größe von ca. 1.000 m2 mi t Gesamt kosten von 74.000,-- DM veranschlagt. Hierin müßten auch die bereits ent­standenen Beiträge, Baukostzuschüsse und Hausanschlußkosten enthalten sein. Den selbstgesetzten Rahmen könnten und wollten sie nicht überschreiten.

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Da mit dem Bauvorhaben noch in diesem Jahre begonnen werden sol1, ^prbitten sie eine kurzfristige Entscheidung.

An Beiträgen etc. sind bisher 18.584,59 DM entstanden. Zieht man diesen Betrag vom Gesamtkaufpreis ab, so verbleibt ein Kaufpreis­angebot von 55.415,41 DM. Das entspricht einem Quadratmeterpreis von 51,60 DM.

Nach der Ablehnung einer von der Verwaltung in der letzten Haupt- und Finanzausschußsitzung vorgeschlaaenen generellen Senkung

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(vgl. Anlage Vorbehalt einer ob und in welchem einem Entgegen-

der Grundstückspreise im Baugebiet "Hemchen''

Nr..6 in der Sitzung vom 22.03.1988!) und dem Einzelfal1 ent Scheidung stellt sich die Frage,

Umfange seitens der Stadt die Bereitschaft zu kommen in der Kaufpreisforderung besteht.

Bei einer für die Kaufinteressenten positiven auf Bebauungsverpflichtung/Rückkaufrecht und Verpflichtung in Höhe von 25 % des heutigen Grundstückswertes bei einem Verkauf innerhalb von 5 Jahren nach Eigentumsumschreibung nicht verzichtet werden.

Entscheidung sollte Nachentschädigungs-

(Dr.f Possei-Dölken) Bprge rmeiste r