Akte 
Sitzung 26. April 1988
Entstehung
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3. Die Kreisplanungsstelle wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten mit der Maßgabe, die Frist für die Abgabe der Stellungnahmen auf einen Monat zu begrenzen, um hierdurch einen zügigen Ablauf des Verfahrens zu er­reichen.

An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung hat Ratsmitglied Manns (CDU) wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht mitgewirkt.

Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen

Punkt 11/6: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

a) Partnerschaftsbesuch aus Brackley

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken unterbreitet den Vorschlag, aus Anlaß des Besuches einer Delegation aus der Partnerstadt Brackley am 14.05.1988 eine gemeinsame Ratssitzung durchzuführen.

Grundsätzlich wird dies vom Rat befürwortet, obwohl einige Ratsmitglieder erklären, sie könnten den Termin nicht wahrnehmen, so z. B. Lehrkräfte.

Ergänzend ergeht der Hinweis, daß der Terminvorschlag von der Deutsch-Eng­lischen Gesellschaft unterbreitet wurde.

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b) Einladung zur Besichtigung des Hubschrauberlandeplatzes in Mendig

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken gibt den Mitgliedern des Rates zur Kenntnis, daß an den Stadtrat eine Einladung zur Besichtigung des Hubschrauberlande­platzes in Mendig ausgesprochen wurde. Es wird die Frage gestellt, ob Interesse an der Durchführung einer solchen Besichtigung besteht.

Nachdem der Rat mehrheitliches Interesse bekundet, wird als Termin für diese Besichtigung der 9. Juni 1988 vorgeschlagen.

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c) Einladung der Bundespost zur Besichtigung der Alarmstange am Koppel

Es wird zur Kenntnis gegeben, daß die Bundespost eine Einladung zur Besichtigung der an der Alarmstange eingerichteten Satellitenempfangs­station ausgesprochen hat.

Die Ratsmitglieder bekunden Interesse an einer solchen Besichtigung. Ein Termin soll nach Möglichkeit für den Monat Juli 1988 vereinbart werden.

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d) Nachforschungen über das Vorhandensein einer Mikwe in Montabaur

Ratsmitglied Widner (SPD) erkundigt sich nach dem Sachstand hinsicht­lich der Überprüfung der Frage, ob im Bereich des Vorderen Rebstockes im Kellergewölbe eines der dort befindlichen Häuser eine Mikwe (jüdische Kultstätte) vorhanden sei.

Für die Verwaltung wird dargelegt, daß man gemeinsam mit dem Architekten Wild sämtliche Kellergewölbe der Häuser vom Kleinen Markt 22 bis zum Vorderen Rebstock 18 besichtigt habe. Man habe jedoch keine eindeutigen Hinweise darauf gefunden, daß in früherer Zeit in einem dieser Häuser eine Mikwe eingerichtet war.

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