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a) Verkauf des städtischen Baugrundstückes im Baugebiet "Hemchen", Flur 17,
Nr. 179, zum Quadratmeterpreis von 58,-- DM [Antrag von Ratsmitglied Schweizer (FWG)]
b) Verkauf des v. g. Grundstückes zum Quadratmeterpreis von 54,-- DM [Antrag von Ratsmitglied Kram (CDU)]
Als der weitergehende Antrag wird zunächst die Kaufpreisfestsetzung von 58,-- DM/m^ zur Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen Es ergeht daraufhin folgender Beschluß:
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, mit den Eheleuten Tischer, Köln, einen Vertrag zum Verkauf des städtischen Grundstückes im Baugebiet "Hemchen", Flur 17, Nr. 179, = 1.074 m^ abzuschließen. Der Kaufpreis wird auf 54,-- DM/ m^ zuzüglich der bisher vorgelegten Beiträge und Hausanschlußkosten festgesetzt.
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
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IX
c) Verkauf eines Bauqrundstückes im Bauqebiet "Himmelfeld" - Vorlage Nr. 324
Der Stadtrat beschließt, das Baugrundstück Flur 39, Parzelle 153 = 2.188 m^ an Herrn Peter Bach, Gelbachstraße 3 a, 5430 Montabaur, zu verkaufen.
Der Kaufpreis beträgt 41,-- DM/m^, mithin 89.708,-- DM. Außerdem müssen die bisher vorgelegten Erschließungs- und Hausanschlußkosten in Höhe von 30.358,63 DM erstattet werden. Der Gesamtbetrag von 120.066,63 DM ist innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluß fällig und zahlbar.
Die aus dem notariellen Vertragsgeschäft entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers. Im übrigen erfolgt der Verkauf zu den für städtische Baugrundstücke üblichen Bedingungen und Auflagen.
An der vorstehenden Beratung und Beschlußfassung hat Ratsmitglied König (CDU) wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht mitgewirkt.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen
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IX
Punkt 1/2: Vergabe von Aufträgen
Der Vorsitzende gibt zur Kenntnis, daß keine Vergabeentscheidungen anstehen.
! vom 988 IX
Punkt 1/3: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Ratsmitglied Schwind (CDU) bemängelt, daß vor der Gaststätte "Florian" sowie der Eisdiele in der Bahnhofstraße die Bestuhlung im Bürgersteigbereich aufgestellt ist und unmittelbar bis an den Fahrbahnrand heranreicht. Dies bedinge Gefahren sowohl für die Fußgänger als auch für die Verkehrsteilnehmer. Es wird um Mitteilung gebeten, ob hierfür entsprechende Sondernutzungserlaubnisse erteilt wurden.
Die Verwaltung sagt eine entsprechende Überprüfung zu.
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