Akte 
Sitzung 26. April 1988
Entstehung
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I. Nichtöffentliche Sitzung

Nach Eröffnung der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, daß gegen Form und Frist der Einladung sowie den Inhalt der Tagesordnung keine Einwen­dungen erhoben werden.

Er beantragt zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung, die Tagesordnung in der Weise abzuändern, daß Tagesordnungspunkt 1/1 c) "Ankauf von Teilflächen des Grundstückes Kleiner Markt 15" abgesetzt und statt dessen an gleicher Stelle der Tagesordnung der Punkt "Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet 'Himmelfeld'" behandelt wird.

Der Änderung der Tagesordnung wird einstimmig entsprochen.

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Punkt 1/1: Grundstücksangelegenheiten

a) Verkauf eines städtischen Baugrundstückes auf dem Himmelfeld an Frau Claudia Keil - Vorlage Nr. 318

Der Stadtrat beschließt den Verkauf des städtischen Grundstückes Flur 39,

Nr. 199 - Freifläche Mondring 27 - 1.186 m^ an Frau Claudia Keil, Industrie­straße 7, 5431 Heiligenroth.

Der Kaufpreis beträgt 41,-- DM/m^; das sind für insgesamt 1.186 m^

Darüber hinaus sind der Stadt die vorgelegten Beiträge und Hausanschlußkosten mit einem Gesamtbetrag von zu erstatten. Der Gesamtkostenpreis von ist innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Veräußerungsvertrages fällig und zahlbar. Die Nebenkosten trägt die Käuferin.

Der Verkauf erfolgt zu den für städtische Baugrundstücke allgemein üblichen Bedingungen (Bebauungsverpflichtung, Rückübertragungsanspruch und Nachent­schädigungsverpflichtung).

Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen

= 48.626 DM.

17.564 DM 66.190 DM

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b) Verkauf eines städtischen Baugrundstückes im Baugebiet "Hemchen" (Stadt­teil Horressen) an die Eheleute Tischer - Vorlage Nr. 313, Anlage Nr. 1

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Ratsmitglied Kram (CDU) nimmt Bezug auf den Sachstandsbericht der Verwaltung ,988

vom 19.04.1988 (Anlage Nr. 1 zur Niederschrift) und plädiert für eine Kauf- IX

Preisfestsetzung von 54, DM/m^. Seine Ablehnung zu einer Kaufpreisminderung erklärt Ratsmitglied Schweizer (FWG). Nach seiner Auffassung sollte der Kaufpreis von 58,-- DM/m^ beibehalten werden, insbesondere mit Blick darauf, daß frühere Grundstücksgeschäfte zu gleichen Konditionen abgewickelt wurden.

Die Nässe des Baugrundstückes erschwere nach seiner Auffassung die Reali­sierung eines Bauvorhabens nur unwesentlich und rechtfertige keinen Kauf­preisnachlaß.

Ratsmitglied Diel (FWG) bestätigt vorstehende Aussagen und erklärt, sowohl die Beschaffenheit als auch die Lage des Grundstückes seien gut.

Nachdem weitere kontroverse Auffassungen dargelegt werden, konstatiert der Vorsitzende, daß zwei Anträge vorliegen:

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