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Punkt 11/3: Aufstellung des Bebauungsplanes "Alter Galgen - Erweiterung" Vorlage Nr. 317
Nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch des Rates von Oberamtsrat Kaltenhäuser der Planentwurf vorgezeigt und im Detail erläutert.
Dabei wird angemerkt, daß die im Plan ausgewiesene Straßenführung ggf. geändert werde. Dies sei abhängig von der Nachfrage der Investoren, d. h. die Größe der angekauften Grundstücksflächen bestimme letztlich den Verlauf der Erschließungsstraße.
Es ergehen anschließend folgende Entscheidungen:
1. Der Rat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes "Alter Galgen - Erweiterung" in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat
und durch die Kreisverwaltung - Kreisplanungsstelle - mit Datum vom 18.01.1988 erstellt wurde.
2. Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß der Planentwurf auf die Dauer von 4 Wochen beim Bauamt der Verwaltung zur Einsichtnahme ausgelegt wird.
3. Die Kreisplanungsstelle wird beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen
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ng vom ,1988 P. IX
vom
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Punkt 11/4: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Ermittlungen über das Vorhandensein einer jüdischen Ritualbadestätte im Kellergewölbe eines Hauses am Vorderen Rebstock
Ratsmitglied Widner (SPD) erklärt, er habe Informationen darüber erhalten, daß in einem Haus am Vorderen Rebstock eine "Mikwe" (jüdische Rital- badestätte) im Kellergeschoß vorhanden sei.
Architekt Wild sei damit beauftragt worden zu überprüfen, ob dies zutreffe.
Von der Verwaltung wird die Aussage erbeten, zu welchem Ergebnis diese Ermittlungen geführt hätten. Hierzu ergeht der Hinweis, daß Architekt Wild diesen Auftrag bislang noch nicht habe ausführen können.
b) Anregungen aus einem Bürgergespräch in Reckenthal
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Ratsmitglied Widner, berichtet über ein im Stadtteil Reckenthal durchgeführtes Bürgergespräch, in dem u. a. der schlechte Zustand der Wanderwege im Bereich des Wochenendhausgebietes moniert wurde. Der in der Sitzung anwesende zuständige Revierbeamte, Forstinspektor z. A. Kloft, erhält den Auftrag, sich vor Ort von der Situation zu überzeugen und ggf. Abhilfemaßnahmen in die Wege zu leiten.
vom 1 !88 IX
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