Akte 
Sitzung 21. Dezember 1983
Entstehung
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§ 7

Vertragsdauer

I. Die-se-r Vertrag tritt-an l.-l.l$ 6 c in Kraft und läuft bis zum 3f.i2li9S9.- . .'77/ ... . ^ ' , _' ;

V-tit -;.2 w.ird.*.3^*.. Vertrag ni ent:. :dr elf Jahre vor* seinem:,'Ablauf'-von' einer der beiden Vertragsparteien gekündigt^ so gilt" er solange je-

r*-. weile- um ^weitere.. fünf-.'-Jahre ^verlängert-,, -bis .er.-von.--.einer--Rart.e':

:i-V-r-' . / r * ' ' ' " . - - ^ ^ ^ . -., u .. ,

lvh'V'K-h -'V drei Jahre vor se-inem-;jeweiligen Anlauf, gakrundigt wird.--..-.

'r _ _ _ ... .. ^ ....

crch eingesehriehenen. -Brief zu erfolgen., Die .. 1'. .* i'.-'.'-rr - -

A ' -p;gsendungi,äie gewahrt-, /l-l.- '

11. 1.. Mach § 6 des Kreisvertrages hat der Kreis das Recht und ui^Rr 'j - . bestimmten Voraussetzungen, die Pflicht,., bei Vertragsablauf,

i unter den dort genannten Bedingungen die Leitungsanlagen. der

! '-.'j,;- KEVA..G zu. übernehmen-Wenn- der Kreis- von diesem Recht keinen .! [..Gebräüc^fmabht6.- nee"Kre-isvertragesl sinngemäß !

- . -,v.,- .:u ,r..r.-:-'V.-..- ,-w v-- a*

et-**.*- - ..'Vf-. *.*-- *- i Ktt. *-

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"2t Bat ."nie Gemeinde die" Ansicht,. nach. Ablauf dieses Vertrages-;'nii

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einem Dritten'einen Vertrag.-Über die Stromversorgung der G^r v- . = - -, f " v ' -.wl

meinne abzuschließen,,-. hat.nie- KEVAG .das Vorzugsrecht. vor. k.on-

'kurrierenden Dritten bei gleichen Bedingungen...''-*. '-'

3- Besteht zwischen der Gemeinde und der KVVAG kein Vertragsverhi. nie mehr,, so verbleibt der KEVAG auf weitere. 3o- fahre- unter sinngemäßer Anwandlung der Bestimm'ungen'dieses'Vertrages das Recht, ihre innerhalb des Gemeindegebietes betriebenen Durch­gangsleitungen 'and die dazugehörigen Anlagen gegen eine noch festzusetzende Vergütung, wie sie der Bund 'und die Länder für vergleichbare Anlagen fordern, zu benutzen, zu. 'unterhalten^ zu verstärken, zu erneuern 'und ggf. wieder zu entfernen. Die KBVAG ist aucn für niese 3o Jahre berechtigt, zur Belieferung von außerhalb der Gemeinde ansässigen Abnehmern, soweit diese der- Voernahme der leitungsanlage von ihr verscr

Zeis

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werden, gegen angemessene

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ung

eses Vertrages besonder'

aitur"en

er sinngemäßer Anwen- u ^^stsie^, zu