Akte 
Sitzung 21. Dezember 1983
Entstehung
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Zwischen

der Gemeinde H o - r e s. s e n nachstehend kurz "Gemeinde'^* genannt,

'und - . <

der Koblenzer-Elektrizitätswerk.und

- in'.' -t' .'VerkehrsnAktiengese-lischaf t- in ''Koblenz /1... V- _u - *".**-', ' nachstehend kurz."KEVAG:" genannt,!:"* ..,1" vül-'h 1 f*-.'"

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wird über-' diä.'Lieferung elektrischer Energie- folgender^ Vertrag- abgeschlossen r

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Gegenstand des Vertrages

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Eie Ü^VAG' veruflichtet sich, die Gemeinde, ihre Einwohner 'und Eetriebe mit- elektrischer"Energie für Licht-,.: Kraft- und-alle- ;sonstigen .Zwecke,.zu-.--den.,.in-diesem: Vertrag: Vorgesehenen _3e'. . ^dingunren. zn,-versorgend':ul." - .'rlütit.-'d-h in . V -

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Die Gemeinde, räumtler K3R.LAG'''-für die'Dauer dieser" Vertrages

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- unbeschadet'' bestehender Rechte .Dritter d a s. ..au ss chl i el 1 i c he - Recht ein, die -öffentlichen GemeindestraDen,-. -wege,brücken und öffentlichen. Plätze der Gemeinde'(nachstehend kurz "ge- me-ind'eeigener Grund 'und Enden" genannt) für, die. zur Stromver" scrgung erforderlichen ober und unterirdischen Leitungen, Lransfcrmatorenstatianen'. und. sonstigen -Verteilungsanlagen samt Zubehör zu benutzen, soweit nicht öffentliche Interessen dieser Eenutz'ung entgegenstehen. Dieses Recht gilt auch für Lelt'ungen 'und Anlagen der ?H"AG, die für die Verscrg'ung. auEerhalb der Gemeinde gelegener Verscrgungsgebiete der KEVAG erforderlich sind. Insoweit das Eenutz'ungsrecht von anderen Stellen vergeben wird, '-unterstützt die Gemeinde auf Verlangen der KEVAG diese nach besten Kräften da'tei, die Genehmig^ung bei den zuständigen

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gu diesem Zweck hat die KEVAG der

Verfügung zu stel- cwa entstehenden Unkosten

rteriagen vcrner zu:

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