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^*(4).^La^en''slch/Aaf^enduiigens die durch die Zahlung.von <Vkostenb^dträgen aagegolten werden sollen, nur schätzen,
Verwaltungs-
dürfen
^weichen
g(*1) eihaft, inwieweit Leistungen eines
Hnehmens- nn. eine Gemeinde, einen Gemeindeverband
Vers orgungs unter- odey* Zwecke erfand
Aalä'Xonnessionsabgabe, als Pachtzins für gepachtete Anlagen oder-.-, y;Ai A^iHa nn.-. und ^Tilgong auf ein Restkaufgeld für überlassene *-.i. ^
vtAnlag^nPanzusehen sind, so haben die Beteiligten dies alsbald g-durch: eine--^Vereinbarung klarzustellen. Die Vereinbarung bedarf" Ader.Genehmigungdes Reichskommissars für nie Preisbildung, der auch ^enignLtlgüäer-^die Aufteilung entscheidet, wenn die Beteiligten .
in: elner^^toh hhm bestimmten Pr ist zu keiner Einigung kommen.^-,.
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.'-c- (2 ) "HaLt^elnhVersorgungsunte mehmen an Gemeinden, Gemeindeter bände
W- oderuZweckverbände lachtzins
r.eoachtete A.
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Oden
h,
ARsenraufAdaaPEeatkaufgeld für gekaufte Anlagen zu entrienten^. ge^ ddeaeRTachtsinsen oder Zinsen als konzessionsabgaben, soweit sie
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ü-"4 tarn,Kunde rt?des Buchwertes (Anschaffungswerts
h'heasener^Abschrei vungen) der gepacntet Pph bar schreiten.. *
a^zuglicn ange- ;k
en oder gekauften Anlagen
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bdrnahme der Versorgung durch, ein an.
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der es Unternehmen. , nach den Vorschriften dieser An*h
-gezahlt werden.
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'""darf hechs tens
Anordnung: berechnete Ronzessionsabgabe weit
tl-'-n - -.g: . --.---. ,
A (2) .Werd,an ganze Gemeinden eingemeindet oder werden ganze Gemeinden ,'Vjzu einar^Gemeinde vereinigt, so errechnet sich der zulässige :.-
iA_,Eundert3atz--d.er E-onzessionsabgabe fü Weise'^.IdaS - dis ^^ ^ ^ ^ ^
die neue Gemeinde in der
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in sämtlichen Gerne;inden im 15=,^
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V (Geachäfts—)jahre vor -- Xonzessicnsnbga'se
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Eingemeindung (Vereinigung) gezahlten Lie in dem gleichen Zeitraum in sämtlichen
Gemeinden angefallenen Roheinnahamen oder Versorgungsleistungen an
den letzten* Verb 1 * makg^homme
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werden und
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r, (3)l^^-den die....Grenzen von Gemeindesezirken in hh der.ty-^bes u sien die Zulassigueit und Rohe
jf'abgnbe-nnch den Verhältnissen der Stammgemeind?, g'eines.. anderen . Geneindeaezirks zugelegt oder von Ep trennt-werden..:- " '
anderer Weide ver— "er nonzessions-.
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(1) Die Erhebung von nonzessionsa:
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und 3 dieser Anor:
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wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß

