Akte 
Sitzung 21. Dezember 1983
Entstehung
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^*(4).^La^en''slch/Aaf^enduiigens die durch die Zahlung.von <Vkostenb^dträgen aagegolten werden sollen, nur schätzen,

Verwaltungs-

dürfen

^weichen

g(*1) eihaft, inwieweit Leistungen eines

Hnehmens- nn. eine Gemeinde, einen Gemeindeverband

Vers orgungs unter- odey* Zwecke erfand

Aalä'Xonnessionsabgabe, als Pachtzins für gepachtete Anlagen oder-.-, y;Ai A^iHa nn.-. und ^Tilgong auf ein Restkaufgeld für überlassene *-.i. ^

vtAnlag^nPanzusehen sind, so haben die Beteiligten dies alsbald g-durch: eine--^Vereinbarung klarzustellen. Die Vereinbarung bedarf" Ader.Genehmigungdes Reichskommissars für nie Preisbildung, der auch ^enignLtlgüäer-^die Aufteilung entscheidet, wenn die Beteiligten .

in: elner^^toh hhm bestimmten Pr ist zu keiner Einigung kommen.^-,.

. ^ . - . . '

.'-c- (2 ) "HaLt^elnhVersorgungsunte mehmen an Gemeinden, Gemeindeter bände

W- oderuZweckverbände lachtzins

r.eoachtete A.

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Oden

h,

ARsenraufAdaaPEeatkaufgeld für gekaufte Anlagen zu entrienten^. ge^ ddeaeRTachtsinsen oder Zinsen als konzessionsabgaben, soweit sie

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ü-"4 tarn,Kunde rt?des Buchwertes (Anschaffungswerts

h'heasener^Abschrei vungen) der gepacntet Pph bar schreiten.. *

a^zuglicn ange- ;k

en oder gekauften Anlagen

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§ a

bdrnahme der Versorgung durch, ein an.

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der es Unternehmen. , nach den Vorschriften dieser An*h

-gezahlt werden.

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'""darf hechs tens

Anordnung: berechnete Ronzessionsabgabe weit

tl-'-n - -.g: . --.---. ,

A (2) .Werd,an ganze Gemeinden eingemeindet oder werden ganze Gemeinden ,'Vjzu einar^Gemeinde vereinigt, so errechnet sich der zulässige :.-

iA_,Eundert3atz--d.er E-onzessionsabgabe Weise'^.IdaS - dis ^^ ^ ^ ^ ^

die neue Gemeinde in der

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in sämtlichen Gerne;inden im 15=,^

: n ,n.n r?

V (Geachäfts)jahre vor -- Xonzessicnsnbga'se

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Eingemeindung (Vereinigung) gezahlten Lie in dem gleichen Zeitraum in sämtlichen

Gemeinden angefallenen Roheinnahamen oder Versorgungsleistungen an

den letzten* Verb 1 * makg^homme

aucn e*

wircl

werden und

nrreanis mm*

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r, (3)l^^-den die....Grenzen von Gemeindesezirken in hh der.ty-^bes u sien die Zulassigueit und Rohe

jf'abgnbe-nnch den Verhältnissen der Stammgemeind?, g'eines.. anderen . Geneindeaezirks zugelegt oder von Ep trennt-werden..:- " '

anderer Weide ver "er nonzessions-.

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(1) Die Erhebung von nonzessionsa:

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und 3 dieser Anor:

Paß ga'ae

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wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß