VefOfdnunq übef AHg^metne Bedingungen für die 6iaktn2itatsv9rsofqunq von Tarifkunden (AVBEitV)
Vaf jnsnufig das 8 undesminnters für Wirtschaft von 21. Jon 1979 (8G81. 1, S, 58-1-692 Au? Grund des a 7 Aos. 2 des Energiewir*schaftsgeset:es von 13. Cezemoer 1935 in der in Bundesgesetzbiatt feil Ul. Gliederurgsnummer 752-1. veroffenoicnten oereinigten Fassung, aingefü^t durch 5 26 des Gesetzes vom 9. Oexemoer 1975 (8G81. ! S. 3317). und auf Grund des 3 13 Aos. 2 und aas 3 19 AOs. 1 des Energie- wirtscnaftsgesenns in Verbindung mit Artikel 129 Aos. ! des Grundgesetzes wird mtt Zustimmung aes Sundesrates verordnet: 4 .
$ ! Gegenstand der Verordnung
(W Oie allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizltätsversorgungsuntemenrnen nach 9 6 Aos. 1 des
meinen Tariforesen zu versorgen haoen. sind in den 33 2 dis 34 dieser Verordnung geregelt. Sie sind Bestandteil das Versorqungsvertrages.
(2) <unda im Sinne dieser Verordnung ist der Tarifkunoe.
$ 2 Verfr*3<*Bscn*M&
(1) Oer Versorgungsvertrag soll schnftücn acgescnlossen werden, ist er auf andere Weise zustande gekom-
3 3 3ederfsdecärung. Sigarserteugung
(1) Oer <unde .st verofücntet. seinen gesamten ElaktnzitätsoeCarf aus dem Verteilungsnet: das Slentrizi-
r
3 4 Art der Versorgung
(!) Das ElektriZitataversorgungsuntemenmen statlt nj den jeweiligen allgemeinen Tanten und Bedingun-
atwa 220 oder 110 Volt.
Cie Fredueru Betragt etwa 50 n*rt2.
Änderungen der allgemeinen Tanfa und Bedingungen werden erst nach öffentlicher 3ekanntgaoe wirk-
4 !^^^ter Ward der Stromart sind die 3eianqe des <unoen im Farmen gar jeweiligen technischen A^öglichkanan zu
^ ^Ht*ücks*cntigen.
^H^) Scennung -^nd rreQuenz werden mdqticrwüeicnbietbend genalten. Allgemein übliche Varbraocnsgaräce
3 000 000 Deutsche Mars sei einer Versorgung 3is zu ICO 000 AOnanmem
10 0C0 000 Deutsche .Vlars cei einer Versorgung ois zu 2C0 CCO Aonefmern
15 OCQ 000 Gautsche Mark bei einer Versorgung ais zu einer Million Aonenmern
3 10 MausensehluA
(H Der Hausanscntud Besten? aus der Verbindung des Verteilungsnetxes mit der <undenanlage. Er Beginnt
men darf den Transformator auch für andere Zwecke oenut 2 en. iowendies für den Ansoniu&ienmer tumut- oar ist.
(2) Wird oer Stromcezug auf dem Grundstück eingestellt, so nat 2 er Anscnludnenmer die Aniege noch fünf
hat das Elektrizitatsversorqungsuntarnenmen zu :raqan; dies gilt nicht, sotanqe die Antage ausschließlich der Versorgung des Grundstücks dient.
( 4 ) 3 10 Aos. 3 gilt antsorecnend.
3 12 Kundenmiega
(1) -ür die ordnungsgema&a Errichtung. Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der atektriscnan Anlage

