Akte 
Sitzung 21. Dezember 1983
Entstehung
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II. öffentliche Sitzung

Änderungen der Tagesordnung: keine

Punkt 11/1: Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnungen der

Stadt und des Hospitalfonds und die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Rechnungsjahr 1982

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Vorlage Nr. 477

Ratsmitglied König (CDU) - Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses - berichtet, die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Rechnungsprüfungsausschuß habe weder formell noch materiell Beanstandungen ergeben. Die Verwaltung habe bereitwillig und sachkundig Auskünfte erteilt. Daher empfehle der Rechnungsprüfungsausschuß, die Jahresrechnung 1982 für den Hospitalfonds und die Stadt Montabaur zu beschließen und dem Bürgermeister und den Beigeordneten Entlastung zu erteilen.

Im Rahmen der Prüfung hätten sich jedoch einige Anregungen ergeben, und zwar:

a) Der Wartungsvertrag für die Aufzugsanlage sei nicht ganz "durchsichtig".

Dem Wartungsvertrag könne man nicht genau entnehmen, welche Leistungen von der Wartungspauschale abgedeckt seien und welche Leistungen ge­sondert zu erstatten seien. Hier solle die Verwaltung für Klarheit sorgen.

b) Bei der Vergabe von Aufträgen sollten bei annähernd gleichwertigen Angeboten ortsansässige Anbieter bevorzugt werden. In jedem Fall sollten Vergleichsangebote von den ortsansässigen Firmen eingeholt werden.

c) Es sei der Eindruck entstanden, daß in Montabaur viele Hunde nicht angemeldet seien, für sie also keine Hundesteuer gezahlt werde. Von daher solle man überlegen, ob nicht Hundesteuermarken eingführt werden sollen, um eine Erfassung der Hunde zu ermöglichen.

d) Mit Blick auf die Ablagerungen der Firma Kilian in der Gemarkung Eschelbach stelle sich die Frage, ob die Ablagerungen bereits beendet seien. Außerdem habe sich für den Rechnungsprüfungsausschuß die Frage gestellt, wann der Anspruch auf die Entschädigung fällig werde.

Die Verwaltung teilt zu diesen Anregungen folgendes mit:

zu a): ^

Der Wartungsvertrag für die Aufzugsanlage im Rathausaltbau sei aufgekündigt. zu b):

Nach der VOB und der VOL sei die Verwaltung gehalten, bei Auftragsvergaben das annehmbarste Angebot anzunehmen. Die bevorzugte Berücksichtigung orts­ansässiger Anbieter sei rechtlich unzulässig. Man werde in jedem Falle aber künftig verstärkt darauf achten, daß bei freihändigen Vergaben Vergtefchs- angebote ortsansässiger Bieter eingeholt würden.

zu c):

Umfragen bei anderen Verwaltungen hätten ergeben, daß die Einführung von Hundesteuermarken keinen durchschlagenden Erfolg erwarten lasse. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand stehe außer Verhältnis zum erzielbaren Nutzen.

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