g vom j!983
VI I
r b je _!_ c jh t
zum Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1983
Wegen erheblicher Veränderungen wurde gemäß § 98^GemO die Aufstellung einer Nachtragssatzung erforderlich. Dadurch erhöht sich das Gesamtvolumen um 798.900,-- DM (- r 3,08 %).
L
Der Verwaltungshaushalt steigt In Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen um 886.700,-- DM.
Das bedeutet gegenüber den bisherigen Festsetzungen von 10.805.000,-- DM eine Steigerung von 8,21 v.H. Auf der Einnahmeseite beruht die Veränderung nahezu ausschließlich auf einer erfreulichen Entwicklung der Gewerbesteuer. Die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt konnte dadurch und unter Einbeziehung von Ausgabeeinsparungen erheblich, und zwar von 256.000,-- DM um 1.168.900,-- DM auf nunmehr 1.929.900,-- DM erhöht werden. Die wichtigsten Im Nachtragsblan vollzogenen Änderungen ergeben sich aus der folgenden Übersicht.
E1nnahmen
1. Steuern, steuerähnliehe Einnahmen und Schlüssel- zuwe1sungen
2. Gebühren und ähnlIche Entge1te
3. Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten
Kostenerstattungen, Zuweisungen für lfd. Zwecke
+ 869.600,--
+ 36.900,--
1.500,--
+ 65.900,--
Er1äuterungen
n
Ausschlaggebend Ist die positive Entwicklung der Gewerbesteuer, sie läßt nach dem derzeitigen Stand Mehreinnahmen von 890.000,-- DM erwarten. Das Auf- Kommen der Grundsteuer B wird durch Neubewertungen/ Umbewertungen um 20.000,-- DM steigen. Die restlichen (unbedeutenden) Mehreinnahmen ergeben sich bei der Hundesteuer, Lohnsummensteuer (Restzahlunger der Jagdpacht und den Schlüsselzuwelsungen.
Die Mehreinnahmen beruhen vor allem auf höheren Friedhofsgebühren (+ 27.500,-- DM) und Parkuhrge^ bühren(+ 8.000,-- DM). Die übrigen Veränderungen den Unterabschnitten halten sich die Waage und gleichen sich ln Einnahme und Ausgabe ln etwa aus Die anhaltend schlechte Holzmarktlage führt zu Ab äatzschwlerlgkelten und sinkenden Einnahmen (- 19.900,-- DM). Diese Mindereinnahmen werden durch Verbesserungen In zahlreichen Unterabschnitten größtenteils ausgeglichen.
Hervorzuheben sind die Zuweisungen des Arbeitsamtes für ABM-Maßnahmen (+ 32.000,-- DM) und + 15.000,--DM Landeszuweisungen für Wertastungen und Aufforstungen Im Stadtwald, denen allerdings auch entsprechende Mehrausgaben gegenüberstehen.

