Akte 
Sitzung 24. November 1983
Entstehung
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zum Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1983

Wegen erheblicher Veränderungen wurde gemäß § 98^GemO die Aufstellung einer Nachtragssatzung erforderlich. Dadurch erhöht sich das Gesamtvolumen um 798.900,-- DM (- r 3,08 %).

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Der Verwaltungshaushalt steigt In Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen um 886.700,-- DM.

Das bedeutet gegenüber den bisherigen Festsetzungen von 10.805.000,-- DM eine Steigerung von 8,21 v.H. Auf der Einnahmeseite beruht die Veränderung nahezu ausschließlich auf einer erfreulichen Entwicklung der Gewerbesteuer. Die Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögens­haushalt konnte dadurch und unter Einbeziehung von Ausgabeeinsparungen erheblich, und zwar von 256.000,-- DM um 1.168.900,-- DM auf nunmehr 1.929.900,-- DM erhöht werden. Die wichtigsten Im Nachtragsblan vollzogenen Änderungen ergeben sich aus der folgenden Übersicht.

E1nnahmen

1. Steuern, steuerähnliehe Einnahmen und Schlüssel- zuwe1sungen

2. Gebühren und ähnlIche Entge1te

3. Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten

Kostenerstattungen, Zuweisungen für lfd. Zwecke

+ 869.600,--

+ 36.900,--

1.500,--

+ 65.900,--

Er1äuterungen

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Ausschlaggebend Ist die positive Entwicklung der Gewerbesteuer, sie läßt nach dem derzeitigen Stand Mehreinnahmen von 890.000,-- DM erwarten. Das Auf- Kommen der Grundsteuer B wird durch Neubewertungen/ Umbewertungen um 20.000,-- DM steigen. Die rest­lichen (unbedeutenden) Mehreinnahmen ergeben sich bei der Hundesteuer, Lohnsummensteuer (Restzahlunger der Jagdpacht und den Schlüsselzuwelsungen.

Die Mehreinnahmen beruhen vor allem auf höheren Friedhofsgebühren (+ 27.500,-- DM) und Parkuhrge^ bühren(+ 8.000,-- DM). Die übrigen Veränderungen den Unterabschnitten halten sich die Waage und gleichen sich ln Einnahme und Ausgabe ln etwa aus Die anhaltend schlechte Holzmarktlage führt zu Ab äatzschwlerlgkelten und sinkenden Einnahmen (- 19.900,-- DM). Diese Mindereinnahmen werden durch Verbesserungen In zahlreichen Unterabschnitten größ­tenteils ausgeglichen.

Hervorzuheben sind die Zuweisungen des Arbeitsamtes für ABM-Maßnahmen (+ 32.000,-- DM) und + 15.000,--DM Landeszuweisungen für Wertastungen und Aufforstungen Im Stadtwald, denen allerdings auch entsprechende Mehrausgaben gegenüberstehen.