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Punkt 11/9: Vorlage Nr. 474
Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen
hier: Straßenbeleuchtung "Am Hitzeberg" im Stadtteil Ettersdorf Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.08.1976 und der §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.07.1983 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung)
Bezeichnung
verlaufend von - bis
hergestellte
Teileinrichtung
Am Hitzeberg
Am Bornrain - Wegeparz.
Straßenbeleuchtung
(Parz. Nr. 168 und 173)
113/2 sowie Wegeparz. 123/2
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 01.10.1983 festgesetzt.
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Punkt 11/10: Vorlage Nr. 475
Beratung und Beschlußfassung über die Festlegung von Straßennamen im Baugebiet "Hemchen" im Stadtteil Horressen
Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:
1. Die Haupterschließungsstraße - Parzelle Nr. 236 - erhält die Bezeichnung:
"Im Hemchen".
2. Die Fortführung der Straße "Im Wiesengrund" - Parzelle Nr. 124 - behält den gleichen Namen.
3. Die Straße - Parzelle Nr. 133 - von der Straße "Im Wiesengrund" bis "Westerwaldstraße" erhält die Bezeichnung:
"Meisenstraße".
4. Die Straße - Parzelle Nr. 262 - von Haupterschließungsstraße bis zum "Talweg" erhält die Bezeichnung:
"Talweg".
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Punkt 11/11: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
1. Ratsmitglied Schweizer (FWG) stellt die Frage, wer für die "Fehlplanung" verantwortlich sei, die dazu geführt habe, daß die innerstädtische Umgehungsstraße im Bereich der Einmündung des Steinweges in die Wallstraße um 1 m verlegt worden sei, so daß nunmehr der Abriß der Scheune Hagelauer erforderlich sei.
Oberamtsrat Kaltenhäuser teilt mit, trotz intensivster Bemühungen sei es nicht möglich gewesen, mit dem Eigentümer des gegenüberliegenden Grundstückes, Schneider Einigung zu erzielen. Zur provisorischen Fertigstellung der Fahrbahn, insbesondere um den Verkehr im Steinweg wieder zulassen zu können, sei es notwendig gewesen, kurzfristig zu entscheiden, daß die Randsteine so gesetzt werden, wie es der voraussichtlichen Straßenführung entspricht. Dadurch seien keine Fakten geschaffen worden. Uber die Angelegenheit soll? vielmehr in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten werden.
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g vom 1983
vnz

