Akte 
Sitzung 24. November 1983
Entstehung
Einzelbild herunterladen

- 19 -

Punkt 11/9: Vorlage Nr. 474

Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil-Erschließungsanlagen

hier: Straßenbeleuchtung "Am Hitzeberg" im Stadtteil Ettersdorf Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.08.1976 und der §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Her­stellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.07.1983 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufge­führten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung)

Bezeichnung

verlaufend von - bis

hergestellte

Teileinrichtung

Am Hitzeberg

Am Bornrain - Wegeparz.

Straßenbeleuchtung

(Parz. Nr. 168 und 173)

113/2 sowie Wegeparz. 123/2

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 01.10.1983 festgesetzt.

*

+

Punkt 11/10: Vorlage Nr. 475

Beratung und Beschlußfassung über die Festlegung von Straßennamen im Baugebiet "Hemchen" im Stadtteil Horressen

Der Stadtrat beschließt mit 23 Ja-Stimmen:

1. Die Haupterschließungsstraße - Parzelle Nr. 236 - erhält die Bezeichnung:

"Im Hemchen".

2. Die Fortführung der Straße "Im Wiesengrund" - Parzelle Nr. 124 - behält den gleichen Namen.

3. Die Straße - Parzelle Nr. 133 - von der Straße "Im Wiesengrund" bis "Westerwaldstraße" erhält die Bezeichnung:

"Meisenstraße".

4. Die Straße - Parzelle Nr. 262 - von Haupterschließungsstraße bis zum "Talweg" erhält die Bezeichnung:

"Talweg".

t

f

!

i

Punkt 11/11: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

1. Ratsmitglied Schweizer (FWG) stellt die Frage, wer für die "Fehlplanung" ver­antwortlich sei, die dazu geführt habe, daß die innerstädtische Umgehungsstraße im Bereich der Einmündung des Steinweges in die Wallstraße um 1 m verlegt worden sei, so daß nunmehr der Abriß der Scheune Hagelauer erforderlich sei.

Oberamtsrat Kaltenhäuser teilt mit, trotz intensivster Bemühungen sei es nicht möglich gewesen, mit dem Eigentümer des gegenüberliegenden Grundstückes, Schneider Einigung zu erzielen. Zur provisorischen Fertigstellung der Fahrbahn, insbe­sondere um den Verkehr im Steinweg wieder zulassen zu können, sei es notwendig gewesen, kurzfristig zu entscheiden, daß die Randsteine so gesetzt werden, wie es der voraussichtlichen Straßenführung entspricht. Dadurch seien keine Fakten geschaffen worden. Uber die Angelegenheit soll? vielmehr in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten werden.

- 20 -

g vom 1983

vnz