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II. Öffentliche Sitzung
Änderungen der Tagesordnung:
1. Ratsmitglied Schweizer (FWG) beantragt, den Tagesordnungspunkt 11/1 (Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung eines Widerspruches gegen die Erhöhung der Kreisumlage - Antrag der SPD-Fraktion -) von der Tagesordnung abzusetzen. Er begründet den Antrag mit dem Hinweis, daß auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Abschluß des neuen Konzessionsvertrages mit der Kevag und die Übertragung der Aufgabe "Wartung und Unterhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage" auf die Verbandsgemeinde steht. Man wolle sich zunächst über die Konsequenzen klar werden, bevor man über den Antrag der SPD-Fraktion entscheide, gegen die Erhöhung der Kreisumlage Widerspruch einzulegen.
^ Über den Antrag von Ratsmitglied Schweizer wird abgestimmt.
W Das Abstimmungsergebnis lautet: 15 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen.
jjp Bürgermeister Dr. Possel-Dölken stellt fest, daß damit die nach § 34 Abs. 7
GemO erforderliche Mehrheit von 2/3 der anwesenden Ratsmitglieder nicht erreicht ist, die Absetzung von der Tagesordnung also nicht beschlossen wurde.
2. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken beantragt, den Tagesordnungspunkt 11/6 (Genehmigung einer Haushaltsüberschreitung für das Haushaltsjahr 1983) von der Tagesordnung* abzusetzen.
Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben.
Punkt 11/1: Anlage Nr. 1
Beratung und Beschlußfassung über die Erhebung eines Widerspruches
gegen die Erhöhung der Kreisumlage - Antrag der SPD-Fraktion -
1. Ratsmitglied Widner (SPD) begründet den Antrag seiner Fraktion wie folgt:
Der Kreistag habe beschlossen, in seiner Nachtragshaushaltssatzung für 1983 die Kreisumlage von 26 % auf 26,5 % zu erhöhen. Diese Entscheidung habe der Kreistag mit dem Hinweis begründet, durch die Änderung der Konzessionsverträge mit der Kevag entstehe ihm ein Einnahmeausfall in Höhe von rd. 500.000,-- DM, der durch höhere Umlagen gedeckt werden müsse. Die Änderung der Konzessionsverträge sei grundsätzlich zu begrüßen, weil die Ortsgemeinden im Westerwald in der Regel dadurch Vorteile hätten. Ihnen fließen nun höhere Konzessionsabgaben der Kevag zu. Die neuen Konzessionsverträge bedeuteten aber für die Stadt Montabaur keinerlei Vorteile, da sie bisher schon die erhöhte Konzessionsabgabe von der Kevag erhalten habe. Die Erhöhung der Kreisumlage auch für die Gemeinden, die keine höheren Einnahmen aus den Konzessionsverträgen erzielen, bedeute einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Stadt werde dadurch objektiv benachteiligt. Die 10 %ige Konzessionsabgabe, die nun in den neuen Verträgen für alle Gemeinden gilt, sei bis 1989 zwischen der Stadt und der Kevag vertraglich vereinbart. Sie werde nun bis zum Jahr 2002 festgeschrieben. Für die Stadt ändere sich insofern nichts. Zugleich aber werde sie mit der höheren Umlage (1983: + 40.400,-- DM) belastet.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende führt weiter aus, nach der Landkreisordnung sei die Kreisumlage eine subsidiäre Einnahme. Gegen diesen Grundsatz verstoße die Erhöhung der Umlage. Der Kreis sei durchaus in der Lage, auf andere Weise den durch die neuen Konzessionsverträge entstandenen Einnahmeausfall auszugleichen.
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