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Anlage Nr. 1
Gemäß § 48 GemO treffe tch folgende Ellentscheldung:
ln dem auf den 12. 10. 1983 anberaumten Zwangsverstelgerungs- termtn beim Amtsgericht Montabaur nimmt die Verwaltung die Interessen der Stadt und des Hospitalfonds Montabaur wahr.
Es Ist zu versuchen, folgende Grundstücke der Eheleute Werner und Kunigunde Bender für den Hospttalfonds zu ersteigern:
4350/1 =
4352
5134
5161 =
4.763 1 .033 1.818 1 .271
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m^
m'
Die Preisobergrenze liegt bei 6,50 DM/m^.
Die entstehende überplanmäßige Ausgabe Ist durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zu decken.
Begründung:
Der Im Eigentum der Eheleute Werner und Kunigunde Bender befindliche Hof Beulfeld stand seit 1977 bereits mehrmals zur Zwangsversteigerung an. Die Durchführung des Verfahrens Ist bisher Jedesmal an den zU hoch angesetzten Verkehrswerten der Grundstücke gescheitert.
Ein neuer Versteigerungstermin Ist für den 12. 10. 1983 anberaumt. Zur Versteigerung gelangen u.a. folgende Grundstücke:
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Flur Flur Fl ur Flur
F1urstück Flurstück F1urstück F1urstück
4350/1 = 4352 = 5134 = 5161 =
4.763 1 .033 1.818 1 .271
zusammen also
8.885 m2,
Es handelt sich durchweg um Grundstücke, die Im nicht genehmigten Teil des Bebauungsplanes "Alter Galgen" liegen und unmittelbar an die Gebäulichkeiten des Hofgutes angrenzen.
Wenn die Stadt Montabaur später einmal das Genehmigungsverfahren für diesen Teil des Baugebietes ernsthaft und erfolgversprechend weiter betreiben will, so muß verhindert werden, daß sich In dem Hofgut Bender wieder ein landwirtschaftlicher Betrieb etabliert, dessen Existenz von der Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Nutzflächen ln Hofnähe abhängt.
Dies Ist nur möglich, wenn der Einflußbereich der Stadt ln diesem Gebiet so weit wie möglich ausgedehnt wird. Den größten Einfluß hat man als Eigentümer von Grund und Boden.
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Nach Auffassung der Verwaltung und des Haupt- und Finanzausschusses sollte alles unternommen werden, um die angesprochenen Grundstücke bzw. einen Teil dieser Grundstücke zu ersteigern. Als Bieter soll der Hospitalfonds Montabaur auftreten, well die Interessen der Stadt und des Hospitalfonds, dessen verfügbares Vermögen nach dem Willen des Hospitalausschusses und des Stadtrates In Bauerwartungsland angelegt werden soll, sich ergänzen.
Nach Lage der Dinge können die Interessen der Stadt und des Hospttalfonds Im Verstelgerungstermtn nur von der Verwaltung wahrgenommen werden. Die Preisobergrenze soll ebenso wie tm Zwangsverstetgerungsverfahren Parbel bei 6,50 DM/m^ liegen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel müssen überplanmäßig bereit- gestellt werden. Die Deckung kann durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage erfolgen.
Die Entscheidung fällt ln die Kompetenz des Stadtrates.
Da die nächste Stadtratssitzung erst nach dem 12. 10. 1983 stattfindet, war die Ellentscheldung durch den Bürgermeister Im Benehmen mit den Beigeordneten zu treffen.
. Pcyssel-Dölken) Bürgerme1ster
Der Ellentscheldung stimmen zu:
(Dr. P. Hütte)
I. Bel geordneter
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(stühn^
Be 1 geordneter
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L . / A- c / 1 t t * < s. (
(Fresenius)
III. Beigeordneter
Aniage Nr. 2 zur Niederschrift

