Akte 
Sitzung 22. September 1983
Entstehung
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Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:

Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.08.1976 und der §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Her­stellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.07.1983 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung).

Bezeichnung

verlaufen!von - bis

hergestellte

Teil-Einrichtung

Krokusstraße

Im Baumberg - Ende

Fahrbahn

-

Wendehammer Krokusstraße

Straßenentwässerung

Beleuchtung

Lilienstraße

Im Baumberg -

Fahrbahn

Einmündung Weg Nr. 26

Straßenentwässerung

Beleuchtung

Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 01.09.1983 festgesetzt.

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Punkt 11/6: Vorlage Nr. 452, Anlage Nr. 5

Beratung und Beschlußfassung über die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Altstadt III"

1. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken macht deutlich, daß der Stand der Planungsar­beiten unbedingt die Verlängerung der Veränderungssperre um 1 volles Jahr erfordert. Es sei nicht möglich, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Altstadt III" zu einem früheren Zeitpunkt abzuschließen.

2. Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

/A Der Stadtrat beschließt den Erlaß der Satzung zur Verlängerung der Veränderungs-

sperre für den Bebauungsplanbereich "Altstadt III" in der in der Anlage beige- ^ fugten Form.

Die Ratsmitglieder Schwind und Hannappel (beide CDU), Roßbach (FWG) und Marx (FDP) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.

Punkt 11/7:

Vorlage Nr. 453, Anlage Nr. 6

Beratung und Beschlußfassung über die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Erweiterung Altstadt I"

1. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken führt aus, der Stand der Planungsarbeiten er­fordere es unbedingt, die Veränderungssperre um 1 volles Jahr zu verlängern.

Es sei nicht früher möglich, das Bebauungsplanverfahren "Erweiterung Altstadt I" abzuschließen.

2. Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:

Der Stadtrat beschließt den Erlaß der Satzung zur Verlängerung der Veränderungs­sperre für den erweiterten Bebauungsplanbereich "Altstadt I" in der in der Anlage beigefügten Form.

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