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Der Stadtrat beschließt mit 25 Ja-Stimmen:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 18.08.1976 und der §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 22.07.1983 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil-Erschließungsbeiträge zu erheben (Kostenspaltung).
Bezeichnung
verlaufen!von - bis
hergestellte
Teil-Einrichtung
Krokusstraße
Im Baumberg - Ende
Fahrbahn
-
Wendehammer Krokusstraße
Straßenentwässerung
Beleuchtung
Lilienstraße
Im Baumberg -
Fahrbahn
Einmündung Weg Nr. 26
Straßenentwässerung
Beleuchtung
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o. a. Erschließungsanlagen wird der 01.09.1983 festgesetzt.
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Punkt 11/6: Vorlage Nr. 452, Anlage Nr. 5
Beratung und Beschlußfassung über die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Altstadt III"
1. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken macht deutlich, daß der Stand der Planungsarbeiten unbedingt die Verlängerung der Veränderungssperre um 1 volles Jahr erfordert. Es sei nicht möglich, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Altstadt III" zu einem früheren Zeitpunkt abzuschließen.
2. Der Stadtrat beschließt mit 20 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
/A Der Stadtrat beschließt den Erlaß der Satzung zur Verlängerung der Veränderungs-
sperre für den Bebauungsplanbereich "Altstadt III" in der in der Anlage beige- ^ fugten Form.
Die Ratsmitglieder Schwind und Hannappel (beide CDU), Roßbach (FWG) und Marx (FDP) haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt und den Sitzungstisch verlassen.
Punkt 11/7:
Vorlage Nr. 453, Anlage Nr. 6
Beratung und Beschlußfassung über die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Erweiterung Altstadt I"
1. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken führt aus, der Stand der Planungsarbeiten erfordere es unbedingt, die Veränderungssperre um 1 volles Jahr zu verlängern.
Es sei nicht früher möglich, das Bebauungsplanverfahren "Erweiterung Altstadt I" abzuschließen.
2. Der Stadtrat beschließt mit 21 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme:
Der Stadtrat beschließt den Erlaß der Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den erweiterten Bebauungsplanbereich "Altstadt I" in der in der Anlage beigefügten Form.
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