Akte 
Sitzung 07. Juli 1983
Entstehung
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28. Juni 1983

VERBANCS-GEHEINOEVERKALIUNG

5430 Mcntaoaur,

Abt.

111/1. Az.. 610-13

Offentl iche/nichtöf fent! iche Sitzun-j

Anlage Nr. 14 zur Niederschrift

VORLAGE

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für die Sitzung des

am

für die Sitzung des

, Vorlage Nr. _

Stadtrates von Montabaur

''i.

am 7. Juli 1983

Vorlage Nr.

439

3etr.:

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Horresser Berg"

hier: Verlegung der Standorte der Trafostationen

Berichterstatter:

OAR Kaltenhäuser

Sachbearcaitende Abteilung:

Bauamt

Antrag: Der Stadtrat möge beschließen:

Der Rat beschließt:

Der Bebauungsplan "Horresser Berg" wird wie folgt geändert:

a) Die Im Bebauungsplan auf der Parzelle Nr. 2o ausgewiesene Transformatoren- ^ Station wird an die westliche Grundstücksgrenze des Flurstückes Nr. 18.verlegt.

b) Die an der östlichen Grundstücksgrenze der Parzelle Nr. 5 ausgewiesene Trafo­station wird an die westliche Grenze dieses Grundstückes verlegt.

Begründung:

zu a):

Nach den Angaben der Kevag- hat sich die Errichtung der Trafostation auf dem städtischen Grundstück Nr. 2o als unzweckmäßig erwiesen. Das Bauwerk soll nunmehr an der westlichen Grenze des Grundstückes Nr. 18 errichtet werden.

Das Flurstück Nr. 2o wird an die Grundstückseigentümerin der Parzelle Nr. 18 (Fa. Böckling GmbH & Co. KG) veräußert (vgl. Beschluß des Haupt- und Finanz­ausschusses der Stadt vom 18.4.1983).

i vom

,4* T 983

zu b):

Der Bebauungsplan sieht im Bereich des Grundstückes Nr. 5 an der östlichen Grundstücksgrenze eine Trafostation vor. Das Grundstück Nr. 5 soll mit dem Bauhof der Straßenmeisterei bebaut werden. Die Grundstückseigentümerin (Bundesvermögensamt) beabsichtigt, von der ca. 9.ooo qm großen Grundstücks­fläche ca. 2.ooo qm an die Stadt zu veräußern. Durch die Neuparzellierung der Parzelle Nr. 5 ist eine Verlegung des Standortes der Trafostation erforderlich.

Bau-, Haupt- und Finanzausschuß empfehlen dem Rat,die Bebauungsplanänderung in der vorgelegten Form.

Durch aiese Änderung werden die Grundzüge der Pl^ng nicht berührt, so daß ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BBauG du/crgeführt werden kann

ja

j vom 983

MH

'f: ST

Vertretung:

( Reusch )

1. Beigeordneter

9 vom ,1983 Vii