VER8Ar.0SGD-!EIN0EVERMALTUNG
-A6t. 111/l.Az.; 610-13
5430 Montaoaur,
27. Juni 1983
Offent.1 iche/nichtöffent! icbe Sitzung ]
Anlage Nr. 13 zur Niederschrift
VORLAGE
n
für die Sitzung des am
, Vorlage Mr.
631
X
für die Sitzung des
Stadtrates von Montabaur
am
7. Juli 1983
, Vorlage Mr. 438
3etr.:
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Koppel Straße im Stadtteil Eigendorf
igerichterstattar:
OAR Kaltenhäuser
Sachbeartaitende Abteilung:
Bauamt
Der Stadtrat möge beschließen:
Antrag:
Der Rat beschließt:
1. Für den Bereich südlich der Köppelstraße im Stadtteil Eigendorf, der begrenzt wird:
im Norden: von der Köppelstraße
im Osten: von der Wegeparzelle Nr. 75/1 ]
im Süden: von der Wegeparzelle Nr. 121 '
im Westen: von der Wegeparzelle Nr. 226/1
wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
A Begründung:
" Im Bereich der Köppelstraße ist derzeit eine einseitige Bebauung vorhanden.
^ Nicht zuletzt aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist eine zweiseitige Bebauung W anzustreben. Der Geltungsbereich ist in die erste Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur einbezogen.
2. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung _.
3. Mit den Planungsarbeiten wird die Verband§gemeindeverwaltung beauftragt.
Iy Vertretung:
( Reusch )
1. Beigeordneter
/fl
'33
I vom 983 ^111
vom
M3
HU
-

